Darf ich Kurze Konzertvideos veröffentlichen?

2 Antworten

Rein vom rechtlichen Standpunkt aus NEIN.

Auf jede Musik besteht Urheberrecht, und du darfst urheberrechtlich geschützte Werke (also eig fast Alles was "Kunst" ist), nicht ohne die Erlaubnis des Urhebers veröffentlichen.

Egal wie schlecht die Qualität, egal wie kurz.

Es gibt aber Ausnahmen, wo man den Künstler nicht erst fragen muss, und derer sind einige:

Der Künstler hat einer Videoplattform, meist Youtube, generell erlaubt, solche Videos zu veröffentlichen  Er hat also vorab seine Erlaubnis erteilt. Das Video wird dann meist monetarisiert. WEventuelle Einnahmen wie Geld aus Werbung bei YT gehen an den Künstler.

Der Künstler toleriert Mitschnitte von schlechter Qualität.

Von Beiden Sachen gibts Haufenweise bei YouTube.

Da du dich nur bedingt strafbar machst, weil es die Justiz zuerst mal nicht juckt (Antragsdelikt), sondern allenfalls einen Abmahnanwalt (Der Künstler hat mehr davon, wenn er dich abmahnen lässt). Bleibt fast nur ene Möglichkeit: Trial & Error.

YT verhindert das Abmahnen in dem es Videos löscht, die nicht zulässig sind.  Kann man eventuell erkennen, wenn schon ähnliche Clips online sind.

WICHTIG: Auf Film- und Fotografierverbot der Halle / Veranstaltung achten!

IGibt es ein derartiges Verbot für die Halle oder Veranstaltung, ist es natürlich auch verboten, trotz des VBerbot erstellte aufnahmen ins Netz zu stellen

Ob das Video auf einer öffentlichen Veranstaltung aufgenommen ist, oder auf einem Misthaufen, ändert am URHEBERRECHT rein GAR NICHTS.

Hier greift das PERSÖNLICHKEITSRECHT bzw Recht am eigenen Bild. Das ist was völlig Anderes!

die Personen sind aber nicht zu sehen, Es haben etwa 30 weitere Leute vor mir gestanden die alle Filmen.

@Thomaspott

Welchen Teil meiner antwort hast du nicht verstanden?

Die PERSONEN fallen unter das Persönlichkeitsrecht, die MUSIK unter das URHEBERRECHT.

Das Urheberrecht wird vom Persönlichkeitsrecht NICHT VERÄNDERT.

Es geht um die MUSIK! NICHT um die LEUTE!

Du könntest zB das Video problemlos veröffetnlichen, wen du die Musik weg lässt..

Die Zeit ist uninteressant.

Du verletzt schon die Urheberrechte des Interpreten.

Sobald du irgendetwasd OHNE seine Genehmigung veröffentlichst, machst du dich strafbar.

Aber wieso? Ich habe das Video doch von einer Öffentlichen Veranstaltung aufgenommen, und es ist einfach nur ein nachgesungenes Lied.

@Thomaspott

Aufnahmen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht des aufgenommenen.

Du nimmst ja nicht nur den/die Künstler auf, sondern auch noch andere Besucher die zufällig im Bild auftauchen.

Deshalb: verboten

(Steht i.d.r. Auch auf der Rückseite einer Eintrittskarte und/oder an aushängen am Veranstaltungsevent)

@Thomaspott

selbst dieser Mitschnitt verstößt schon gegen das Urheberrecht.