Wohnungsauszug Reparatur unverhältnismäßig Kaution
Hallo, habe nun 1 1/2 Jahre nach Auszug meine Kaution bekommen inkl. Einer Rechnung für eine Reparatur welche von der Kaution abgezogen wurde.
Die Rechnung beträgt 300€ (Kaltmiete 250€) und darin wurde der Austausch der Heizungsklappe aufgeführt. Das ist eine 50x30cm Platte aus Holz als Abdeckung für die Heizungsventile / Zähler.
Ich finde das unverhältnismäßig und ein Betrag von 100€ wäre m.M. in Ordnung. Kann man da etwas machen, oder muss man jeden Betrag einfach akzeptieren?
Grüße
10 Antworten
auf der Rechnung von dem Handwerker steht die Nachmieterin. Als einzige Position wurde die Zählerschrank Verkleidung repariert und teilweise erneuert aufgeführt.
Die Nachmieterin als Auftraggeberin muss die Rechnung bezahlen. Der Vermieter kann daher 300€ der Kaution nicht einbehalten. Eventuell könnte die Nachmieterin eine Schadensersatzforderung an den Vermieter schicken.
Das ist unverschämt vom Vermieter.Die Kaution muß nach 3-6 Monaten komplett ausgezahlt werden.. Eine Rechnung von dieser komischen Platte müssen sie nicht begleichen. Das muß der Vermieter bezahlen.Im Gegenteil,er muß ihnen Zinsen zahlen für die verspätete Rückzahlung der Kaution.Alle Rechnungen,berechtig oder nicht berechtig müssen dem Mieter nach einem Jahr vorliegen. PS;wir sind selbst Vermieter
Die Zinsen des Einbehaltes der 300€ wurden nicht berücksichtigt, weil du die 300€ nicht erhalten hast.
Vermieter meinen oft nach dem Auszug ihrer Mieter eine neue Wohnung zurück zu bekommen. Das ist selbstverständlich völliger Blödsinn.
Hallo Lord,
Handwerkerrechnungen sind unverhältnismäßig hoch und wenn Du dafür verantwortlich bist, dass die Klappe kaputt ist, dann wirst Du wohl auch die Reparatur bezahlen müssen oder hättest es selber heile machen sollen.
Was hast Du denn mit dem Ding veranstaltet? Ich würde eher die gesamte Rechnung in Frage stellen, doch wenn die o.k. ist, dann wirst Du wohl löhnen müssen.
wenn Du dafür verantwortlich bist, dass die Klappe kaputt ist, dann wirst Du wohl auch die Reparatur bezahlen müssen
Aber nicht 1,5 Jahre nach Mietende und ohne zeitnah, also bei/nach Wohnungsübergabe, Gelegenheit bekommen zu haben das selbst zu reparieren bzw. reparieren zu lassen.
Hallo, ich habe eine Klappe selber dafür gemacht mit luftungslöchern und einen griff damit man sie ab machen kann, war bei Auszug natürlich nicht mehr die alte originale weil die das zeitliche gesegnet hatte.
Auf der Rechnung findet man nur einen Posten der weder eingesetztes Material noch studenanzahl wiedergibt... Wie ne Art pauschale...
Vielen dank für die Antwort. Die kautionsabrechnung inkl. der Rechnung von de m Handwerker (wusste gar nicht das irgendetwas repariert wurde) habe ich erst nach intensiven fragen danach erhalten. Zinsen wurden allerdings berücksichtigt.