Altes Wirtschaftsgebäude zu einem Wohnhaus umbauen?

5 Antworten

Da kann aber etwas nicht stimmen. Ein Haus mit 10 m Lücke zum anderen Gebäude besteht aus einem Haus und einem Nachbargebäude und wenn es eine Grenzbebauung gibt, bleibt die natürlich bestehen. Schaue nur in die Stadt, da gibt es ganze Straßenzüge Haus an Haus und meist sogar ohne Durchgang.

jedes Bundesland hat ein eigenes "Nachbarschaftsgesetz"! Such mal im Internet danach, das sollte eine Antwort auf deine Frage beinhalten.

bigsur  29.07.2013, 13:00

Nachbarschaftsgesetz?

Seehausen  29.07.2013, 18:05

Unsinn. Es geht nicht um Privatrecht, sondern um öffentliches Baurecht. Danach ist zunächst ist zu prüfen, ob auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden darf; das richtet sich nach dem Bauplanungsrecht, z.B. einem Bebauungsplan und der Erschließung. Wenn ein bestehendes Gebäude umgenutzt werden soll ist zu prüfen, ob der "baurechtliche Bestandsschutz" besteht und ob die neue Nutzung dem Bauplanungsrecht entspricht. Wenn etwas neues gebaut werden soll muss sich der Bauherr an die heutigen gültigen Bauvorschriften halten; ob da schon mal irgendetwas stand ist baurechtlich irrelevant.

Das hört sich alles sehr unbefriedigend an. Zunächst ist zu prüfen, ob auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden darf; das richtet sich nach dem Bauplanungsrecht, z.B. einem Bebauungsplan und der Erschließung. Wenn ein bestehendes Gebäude umgenutzt werden soll ist zu prüfen, ob der "baurechtliche Bestandsschutz" besteht und ob die neue Nutzung dem Bauplanungsrecht entspricht. Wenn etwas neues gebaut werden soll muss sich der Bauherr an die heutigen gültigen Bauvorschriften halten; ob da schon mal irgendetwas stand ist baurechtlich irrelevant.

Wenn es eine Grenzbebauung gibt, darf die auch wieder errichtet werden. Er wird ja einen Baunatrag gestellt haben. Das euch das nicht gefällt, kann ich verstehen, aber ob jemand aus 10m oder 12 m "schaut" macht doch sowieo keinen Unterschied. Ihr habt ein Grundstück gekauft, aber keine "Nachbarlosigkeit"

Seehausen  29.07.2013, 18:04

Ziemlich laienhaft. Zunächst ist zu prüfen, ob auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden darf; das richtet sich nach dem Bauplanungsrecht, z.B. einem Bebauungsplan und der Erschließung. Wenn ein bestehendes Gebäude umgenutzt werden soll ist zu prüfen, ob der "baurechtliche Bestandsschutz" besteht und ob die neue Nutzung dem Bauplanungsrecht entspricht. Wenn etwas neues gebaut werden soll muss sich der Bauherr an die heutigen gültigen Bauvorschriften halten; ob da schon mal irgendetwas stand ist baurechtlich irrelevant.

Wenn er tatsächlich ganz abreist und auf der Grenze wieder errichten möchte, dann braucht er eure Unterschrift. Es wäre (für ihn) natürlich taktisch klug, wenn er die Aussenwände stehen lassen würde. Er muss auch eine Nutzungsänderung dieses Gebäudes beantragen.