Altes Wirtschaftsgebäude zu einem Wohnhaus umbauen?
Hallo, wir haben ein Haus gekauft das ursprünglich aus einem Wohnhaus und einem in 10 Meter entfernten Wirtschaftsgebäude besteht. Im Zuge des Verkaufs wurden die Grundstücke getrennt. Die Grundgrenze läuft genau an der Hausmauer des Wirtschaftsgebäudes. Da das Wirstschaftsgebäude vom jetzigen Eigentümer nicht benutzt wurde war uns das egal. Jetzt will dieser den Grund als Baugrund umwidmen lassen und genau auf den alten Mauern des Wirtschaftsgebäudes ein Wohnhaus errichten. Die Aussenmauer würde wieder genau auf der Grenze stehen. Ist das erlaubt oder muß er dann einen Abstand zu der Grundgrenze einhalten? Muß er uns als Nachbarn um unsere Zustimmung fragen? Er meinte nur, er baue wieder auf die gleichen Mauern auf, da das aufgrund "Substanzerhaltung" sogar gefördert werden soll?? Für uns macht es natürlich einen Unterschied ob unser Haus 10m neben einem unbenutzten W-Gebäude liegt oder die Bewohner eines Wohnhauses aus 10 m in unser Haus schauen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Lg
5 Antworten
Da kann aber etwas nicht stimmen. Ein Haus mit 10 m Lücke zum anderen Gebäude besteht aus einem Haus und einem Nachbargebäude und wenn es eine Grenzbebauung gibt, bleibt die natürlich bestehen. Schaue nur in die Stadt, da gibt es ganze Straßenzüge Haus an Haus und meist sogar ohne Durchgang.
jedes Bundesland hat ein eigenes "Nachbarschaftsgesetz"! Such mal im Internet danach, das sollte eine Antwort auf deine Frage beinhalten.
Nachbarschaftsgesetz?
Unsinn. Es geht nicht um Privatrecht, sondern um öffentliches Baurecht. Danach ist zunächst ist zu prüfen, ob auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden darf; das richtet sich nach dem Bauplanungsrecht, z.B. einem Bebauungsplan und der Erschließung. Wenn ein bestehendes Gebäude umgenutzt werden soll ist zu prüfen, ob der "baurechtliche Bestandsschutz" besteht und ob die neue Nutzung dem Bauplanungsrecht entspricht. Wenn etwas neues gebaut werden soll muss sich der Bauherr an die heutigen gültigen Bauvorschriften halten; ob da schon mal irgendetwas stand ist baurechtlich irrelevant.
Das hört sich alles sehr unbefriedigend an. Zunächst ist zu prüfen, ob auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden darf; das richtet sich nach dem Bauplanungsrecht, z.B. einem Bebauungsplan und der Erschließung. Wenn ein bestehendes Gebäude umgenutzt werden soll ist zu prüfen, ob der "baurechtliche Bestandsschutz" besteht und ob die neue Nutzung dem Bauplanungsrecht entspricht. Wenn etwas neues gebaut werden soll muss sich der Bauherr an die heutigen gültigen Bauvorschriften halten; ob da schon mal irgendetwas stand ist baurechtlich irrelevant.
Wenn es eine Grenzbebauung gibt, darf die auch wieder errichtet werden. Er wird ja einen Baunatrag gestellt haben. Das euch das nicht gefällt, kann ich verstehen, aber ob jemand aus 10m oder 12 m "schaut" macht doch sowieo keinen Unterschied. Ihr habt ein Grundstück gekauft, aber keine "Nachbarlosigkeit"
Ziemlich laienhaft. Zunächst ist zu prüfen, ob auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden darf; das richtet sich nach dem Bauplanungsrecht, z.B. einem Bebauungsplan und der Erschließung. Wenn ein bestehendes Gebäude umgenutzt werden soll ist zu prüfen, ob der "baurechtliche Bestandsschutz" besteht und ob die neue Nutzung dem Bauplanungsrecht entspricht. Wenn etwas neues gebaut werden soll muss sich der Bauherr an die heutigen gültigen Bauvorschriften halten; ob da schon mal irgendetwas stand ist baurechtlich irrelevant.
Wenn er tatsächlich ganz abreist und auf der Grenze wieder errichten möchte, dann braucht er eure Unterschrift. Es wäre (für ihn) natürlich taktisch klug, wenn er die Aussenwände stehen lassen würde. Er muss auch eine Nutzungsänderung dieses Gebäudes beantragen.