Kündigung eines Bauvertrages wegen Verzögerung?

5 Antworten

Ihr müßt einmal nachsehen, ob in eurem Vertrag die VOB oder BGB vereinbart wurde. Steht nix drin, ist es automatisch BGB. Jedenfalls habt ihr in beiden Fällen die Möglichkeit, dem Unternehmer eine angemessene Frist zu setzen in der er zu beginnen hat. Aber wenn ihr jetzt zu der Zeit einen Unternehmer sucht - falls ihr jetzt überhaupt einen findet! - dann kann es euch dort ebenso passieren. Also, lieber mit dem Unternehmer eine einvernehmliche Lösung finden in der er einen schriftlichen Termin bekannt gibt, als einen neuen Unternehmer zu suchen, der definitiv nicht früher anfangen kann und ggf. teurer ist.

Du sagst es doch selber - Verzögerung ist im Bauvertrag nicht als Kündigungsgrund erwähnt. Und drei Wochen sind ja nun wirklich nichts!

Wo lebst Du denn? Im Juli/August beginnt keine Baufirma mit irgendwelchen Tätigkeiten - weil die Arbeiter da alle nach Hause respektive mit ihren Familien in Urlaub fahren. Ende August (je nach Bundesland) respektive ab 1. - 15.9. geht es langsam wieder rund. Und ein Kündigungsgrund ist eine Verzögerung von 3 Wochen - selbst wenn es eine Fristenklausel im Bauvertrag gäbe (was ich bezweifle) - schon ganz sicher nicht. Derartige Pausen können in jedem BV immer mal auftreten.

Wir hatten einen ähnlichen Fall und haben uns anwaltlich beraten lassen - was ich auch Euch rate- Jedenfalls die Anwältin hatte uns eindeutig gesagt, dass wir aus dem Vertrag nur schwer und nur mit großen Verlusten rauskommen. Sie riet uns: "Augen auf- und durch" Also Fristen setzten - ersteinmal zur Beantwortung nach dem Baubeginn und dann immer dranbleiben. Alles andere bringt nicht wirklich was außer Kosten und Ärger. Übrigens, wir wohnen jetzt schon mehr als 10 Jahre in unserem Haus.

vielen Dank für Deine Antwort! Wenn das Bauunternehmen nicht an die Frist halten würde, könnten wir die Firma mit Kündigung des Vertrags als Konsequenz "bedrohnen"? Darf ich fragen, wie lange haben Sie damals gewartet, bis Baubeginn wirklich stattfand?

Normalerweise muss man da zuerst eine "angemessene" Nachfrist setzen, erst wenn die nicht eingehalten wird kommst du ev. aus dem Vertrag heraus.