Altes Gebäude betreten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man es ganz genau nimmt, ist schon das Betreten des Grundstücks ohne Erlaubnis des Eigentümers Hausfriedensbruch.

Wenn das Haus wirklich einsturzgefährdet ist, kann das Bauamt oder das Ordnungsamt den Abriß behördlich anordnen, zum Schutz der Öffentlichkeit.
Wenn das Haus wirklich einstürzt, könnten Trümmerteile auch Personen treffen, die sich außerhalb des Grundstücks aufhalten.

Das Haus oh nicht wirklich Einsturzgefährdet. Wenn man zB auf dem oberen Geschoss rumlaufen würde, könnte es sein das man ins Erdgeschoss fällt, aber die Wände von außen können nicht einstürzen, dafür sind sie zu stabil. 

@LinaTinaa

Danke für das Sternchen :-)

Das Haus steht auf einem Grundstück. Ohne Genehmigung des Eigentümers darfst du das Grundstück nicht betreten, gleichgültig, ob er bekannt oder unbekannt ist.

Wenn du dabei das Gelände nicht betreten musst, dann darfst du da gerne mal reinschauen.

Du kannst auch nachts da rein gehen, musst nur aufpassen das dich keiner sieht, und das ihr mit den Taschenlampen nicht von innen gegen die Fenster leuchtet.
So haben wir das immer gemacht.

Danke. Im Dorf interessiert es keinen ob du auf dem Grundstück bist oder nicht nur wenn du reingehst gibt's ärger