Eigentumswohnung-> Wem gehört was wenn Gebäude abgerissen wird?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

so banal ist die frage eigendlich garnicht. nur würde ich gerne mal wissen, wie du auf ausgerechnet dieses thema kommst...

eigendlich gibt es nur 3 möglichkeiten:

der ungeplante abriss:

einer der Mieter oder eigentümer vergisst den Gasherd und es fällt ihm nach 2 stunden wieder ein... PENG ! in dem Fall wirst du aus der Gebäudeversicherung, die ihr als Eigentümergemeinschaft abgeschlossen habt, anteilig entschädigt.

der erzwungene Abriss:

das gebäude muss aus welchem Grund auch immer, da kommen z.b. eine Bodenkontaminierung oder eine nachträglich zurückgezogene Baugenehmigung in Frage, abgerissen werden. in diesem Fall müsste geklärt werden, ob die eigentümer ein mitverschulden trifft. da kann gegebenenfalls gerichtlich eine forderung geltend gemacht werden....

der geplante Abriss:

eine Sanierung des Gebäudes lohnt nicht mehr. deshalb beschließt die eigentümerversammlung den Abriss. das sind aber entscheidungen, die einstimmig getroffen werden müssen. in diesem Falle wird die Eigentümergemeinschaft beraten, wem welche Anteile zustehen. das würde auch zutreffen, wenn das Gebäude einer neuen Autobahn im Weg steht. hier wäre dann der erlös aus der Grundstücküberlassung anteilig auf die Eigentümer umzulegen.

Antwortsuchend8 
Fragesteller
 01.02.2012, 23:13

Vielen Dank für deine Antwort!

Wie ich darauf kam:

Hab mich nach Wohnungen umgeschaut (1 Zimmer) zum kaufen,

und da gab es teils Wohnungen für 30 000 Euro ( Das Hochhaus in dem die Wohnung sich befindet sieht nicht sehr "modern" aus) und deshalb hat sich mir die Frage aufgefrängt was passieren würde, wenn ich mir die Wohnung kaufe, das Haus aber aufgrund des maroden Zustands in 5 Jahren abgerissen wird

Peppie85  25.08.2016, 21:46
@Antwortsuchend8

in dem fall bist du miteigentümer und man kann nicht gegen deinen willen den abriss verfügen. die frage ist nur, ob es sich lohnt, die wohnung zu kaufen, wenn das gebäude wirklich kurz vor abrissreif ist.

lg, Anna

Deine Frage ist aus der Teilungserklärung und dem WEG zu beantworten, welche die Unauflöslichkeit der Gemeinschfat beschreibt. Wird eine Anlage durch zuflälligen Unterlgang oder aus wichtigem baulichen Anlaß zerstört, bleibt der Grund und Boden weiterhin Gemeinschaftseigentum zu den in der Teilungserklärung festgelegten Anteilen und den Ausführungen zur Wiederherstellung des Gebäudes.

Hallöchen,

grundsätzlich unterscheidet sich Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.

Die Wohnung ist Sondereigentum, verbunden mit einem Bruchteils-Anteil am Grundstück. Diese Verbundenheit ist nicht auflösbar und ist im Grundbuch eingetragen. Man ist also Eigentümer, mit einem Bruchteil, an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nummer soundso. Stell- oder Tiefgaragenplätze, Kell usw. werden per Sondernutzungsrecht zugeteilt.

Das Sondereigentum umfasst das innere der Wohnung. Tragende Wände und Balkone sind Gemeinschaftseigentum.

Jede Veränderung des Gemeinschaftseigentums bedarf der Zustimmung der Eigentümerversammlung. Dazu gehört auch ein eventueller Abriss des Gebäudes.

Aus meiner langjährigen Maklertätigkeit ist mir ein solcher, gemäß Deiner Frage, Fall nie untergekommen. Die Eigentümer tun in der Regel alles um das Eigentum zu erhalten.

Grüße

schelm1  30.01.2012, 13:10

Ihr Wort in das Ohr von Seismologen und Eigentümergemeinschaften, denen nicht einmal mehr "das Schwarze unter den Fingernägeln zu eigen ist"! Die Frage richtet sich doch auf den Untergang des Gebäudes und nicht den einer einzelnen Wohnung innerhalb des Bauwerks!

Wenn du einverstanden bist und den Wert ausgleich Akzeptierst ,das heist abkaufen .Ohne Ausgleich kein Abriss

schelm1  30.01.2012, 13:03

Es gibt den zufälligen Untergang ebenso wie den Abriss aufgund baurechtlicher Verfügung! - Allse so ganz ohne jede Entschädigung, soweit kein Versicherungsfall vorliegt, bei dem das Schadenereignis gedeckt wäre.

In unserer Gegend wurden neulich mal solche Hochhäuser abgerissen....und obwohl es feststand, dass sie abgerissen werden, wurden immer noch die Wohnungen darin in Zeitungen zum Kauf angeboten- ich hab dann auch gedacht, die Eigentümer versuchen schnell noch, ihr Geld wiederzubekommen...aber wie das alles so genau abläuft, würde mich auch mal interessieren!

schelm1  30.01.2012, 13:14

Anteile über den Erwerb von Miteigbentumsanteilen an einem entsteheden Neubau zu erwerben, kann durchaus reizvoll sein! - alles eine Fage des Preises und der Chancen. SGllen Sie sich doch nur vor, in bester Innenstadtlage würde ein solches Geb äude augrund eines Beschlusses der Geminschaft komplett neu errichtet, und einzelne Eigentümer mnöchten sich bei der Gelegnheit von Ihren Anteilen trennen, weil die Maßnahme insgesamt z.B. aus Gründen des eigen Alters nicht mehr reizvoll erscheint.