Alterskontrolle bei Fruchtwein, bestellt über Amazon - Wie werden die vorgeschriebenen 16 Jahre überprüft?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Servus, die Antworten, bis aus die zum Teil von "tony5689" sind doch meist daneben. Das Jugendschutzgesetz kann weder durch AGB, noch dadurch beachtet werden, dass ich schreibe, dass unter 16jährige nicht kaufen dürfen, bzw. dewr Besteller ein eAusweiskopie hochlädt. Das kann schon deswegen keine Lösung sein, weil je keine Kontrolle passiert. Richtig ist, bzw. wäre, dass bei Altersbeschränkten Produkten, der Paketbote bei Auslieferung den Ausweis kontrolliert, dies ist ein Extra-Service den - soviel ich weiß - die Post und UPS (adult signature required) erfüllen. Vorausgesetzt, es wird auch vom Auftraggeber, sprich versender, in Auftrag gegeben. Wer als Versender dies nicht macht, verstößt damit gegen das JSchG. Alternativ wären geschlossene Benutzergruppen, bei denen der Benutzer sich zuvor via PostIdent ausweisen muss und spezielle Zugangsdaten bekommt. Ist für einen Online-Shop allerdings unpraktikabel. Grüße Mel.

Um genau zu sein ist deine Antwort die falsche.

Ein blick in's Gesetz verschafft abhilfe.

§ 9 JuSchG
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Der Gesetzgeber regelt den Verkauf oder die Abgabe in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit und genau da ist der Knackpunkt: von Versandhandel ist da nirgendwo die Rede.

Der Abgabe bzw. der Verkauf (in diesem Fall die Transaktion) erfolgt ja auch nicht an einem öffentlichen Ort sondern in den eigenen 4 Wänden weshalb das Jugendschutzgesetz nicht greift. Das bedeutet das der Online-Versandhandel von alkoholischen Getränken oder Tabakwaren an Minderjährige eine rechtliche Grauzone bleibt.

Jedoch hat der Gesetzgeber den Versandhandel von Filmen oder Spielen die "ab 18 Jahren" freigegeben sind geregelt. Dort ist eine Kontrolle obligatorisch.

(Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6271-onlineshop-alterskontrolle-alkohol-tabak-jugendschutz.html)

Bei amazon ist es meines wissens so, das man sachen die ab 16 sind zwar bestellen kann, aber der paketbote das alter bei übergabe kontrollieren sollte - was die meisten aber nicht machen. Nur bei dingen die ab 18 sind muss man schon beim bestellen die ausweisnummer zur altersverifizierung angeben...

danke

Der Versender verlangt eine Kopie des Ausweises und schickt es dann an diese Adresse. Der Empfang des Päckchens muss dann unterschrieben werden. Es gibt also auch dann Probleme, wenn du nur eine Kopie eines Ausweises deiner Eltern schickst. Die müssten dann also darüber bescheid wissen. 

danke