Alter Vermieter fordert Grundsteuer aus dem letzten Jahr, geht das?
Hallo,
seit mitte letzten Jahres habe ich einen neuen Vermieter. Der alte Vermieter schrieb mir (letztes Jahr) ich soll ab Mitte des Jahres die Miete so wie sie ist (was natürlich inkl. Grundsteuer war) an den neuen Vermieter überweisen. Ok, gesagt, getan. Jetzt schreibt mir der alte Vermieter ich soll vom 01.01.19 bis zum Datum wo die Wohnung verkauft wurde, also mitte des Jahres, Nebenkosten nachzahlen (kein Problem, weil wurde etwas teurer). Ja und übrigens auch zusätzlich für das gesamte Jahr die Grundsteuer, weil Ihm ja als Verkäufer das Ganze Jahr in Rechnung gestellt wurde, da der neue Verkäufer die Grundsteuer erst ab dem 01.01.2020 zahlen musste.
So. Nun habe ich aber damals da der alte Vermieter es so wollte die Miete genauso ab mitte des Jahres dem neuen Vermieter gezahlt, dieser hat also nun die Grundsteuer auf seinem Konto, die jetzt, ewig später, der alte Vermieter von mir verlangt.
- Kann er das jetzt einfach so verlangen?!
- Was soll ich machen wenn er es verlangen kann, ich das Geld aber nicht von meinem jetztigen Vermieter wieder bekomme?
- Ich will ihm eigentlich schreiben das er sich darum kümmern muss, da ich auf seinen Rat hin die Miete inkl. Grundsteuer ab Mitte 2019 an den neuen Vermieter überwiesen habe. Ich vermute nämlich das er daran damals nicht gedacht hat und weis das er es nicht selbst von Ihm rückfordern kann wenn es nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde. Aber ich warte erstmal was ihr zu Punkt 1 sagt.
Vielen dank schonmal.
5 Antworten
Du hast einen Mietvertrag, der ausweist, dass du anteilig die Betriebskosten der Wohnung zu tragen hast. Die Mietwohnung ist eine Eigentumswohnung.
Im Mietvertrag ist die monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten vereinbart und deren Abrechnung erfolgt in einem Turnus nach 12 Monaten. Hier wurde das Kalenderjahr gewählt. Abrechnungen mit kürzeren Zeiträumen ist schon mal formal falsch. Diesen BK-Abrechnungen wäre zu widersprechen. Nachzahlung dürftest du nicht leisten. Dein aktueller Vermieter ist verpflichtet, dir eine Abrechnung des Jahres 2019 bis 31.12.2020 zu übergeben. Kommt diese Abrechnung später, wäre sie verfristet.
Du musst dir keine Gedanken über die Zeiträume und Verbindlichkeiten zwischen alten und neuen Eigentümer machen. Der Status Eigentumswohnung spielt hierbei keine Rolle. Hast du vom neuen Eigentümer schon eine BK-Abrechnung 2019 bekommen? Die Forderung bezüglich anteiliger Grundsteuer des alten Eigentümers geht an der Rechstlage vorbei, ihr währe somit auch zu widersprechen.
Verfristet bedeutet, dass die Frist für die Zustellung der BK-Abrechnung des jeweiligen Abrechnungszeitraumes überschritten wurde und daher eine Nachzahlung durch den Mieter nicht mehr geleistet werden muss, Ein Guhaben muss jedoch durch den Vermieter ausgezahlt werden.
Super, vielen Dank für die Erklärung!
Ich will ihm eigentlich schreiben das er sich darum kümmern muss, da ich auf seinen Rat hin die Miete inkl. Grundsteuer ab Mitte 2019 an den neuen Vermieter überwiesen habe.
Das ist natürlich Unsinn denn der neue Vermieter kann dir keine Grundsteuer anrechnen die er nicht gezahlt hat.
Ok Denkfehler, danke! Das heißt im Umkehrschluss brauche ich dem neuen Mieter 6 Monate keine Grundsteuer zu zahlen, da ich diese bereits vorher gezahlt habe, richtig?
So ist es.
Ok, ich hatte doch keinen kompletten Denkfehler. Am Ende muss sich der alte Vermieter mit dem neuen Eigentümer einigen, so ist es gesetzlich geregelt. Für alle Mitleser: Am besten die Antwort von Gerhart lesen, diese ist vollständig und korrekt.
Hallo Marie,
die Grundsteuer sind nicht Teil der Miete, sondern Teil der Nebenkosten. Und die Nebenkosten, die Du jeden Monat zahlst sind eine Vorauszahlung, die erst am Ende des Jahres abgerechnet wird. Sprich, wenn der neue Vermieter keine Grundsteuer gezahlt hat, dann bekommst Du die Nebenkosten für die Grundsteuer auch wieder erstattet. Setzt aber voraus, dass dein Vermieter eine ordentliche Nebenkostenabrechnung macht.
Aus meinem Verständnis heraus hat der alte Vermieter Dir mit Auszug bereits eine Abrechnung gemacht? Ansonsten müsste er auch am Ende des Jahres eine Abrechnung machen und darin könnte er die Grundsteuer wieder anführen. Und Du müsstest nachzahlen.
Sollte er das Geld bereits jetzt haben wollen, würde ich mit ihm sprechen, ob er die Verrechnung aufs Jahresende legen kann, wenn Du die Nebenkostenabrechnung vom neuen Vermieter erhältst.
Viel Erfolg und viele Grüße
DatSchoof
Hallo DatSchoof,
danke für die schnelle und ausführliche Antwort.
Die Abrechnung von Anfang bis Mitte letzten Jahres habe ich vom alten Vermieter erst vor wenigen Tagen erhalten (ist das noch in der Frist btw)? Ab Mitte des Jahres 2019 habe ich ja einen neuen Vermieter bekommen.
Das weiß ich leider nicht. Da könnte Dir vielleicht der Mieterbund weiterhelfen. Aus meinem Verständnis muss er die Abrechnung erst am Ende des Jahres machen. Beispielsweise zahlt er selbst die Grundsteuer im Quartal. Sprich die letzte Rate hat er erst kürzlich selbst gezahlt.
Alles klar, danke :)
Es ist so: Der alte Vermieter (bei Eigentumsveränderung) muss sämtliche Unterlagen über deine Voraus-Zahlungen im Jahr 19 dem neuen aushändigen. Der neue muss dann für das ganze Jahr 19 über deine Vorauszahlungen abrechnen. Die von dir geleisteten Vorauszahlungen bis zum Eigentumsübergang muss er vom bisherigen Eigentümer übertragen bekommen.
Du hast richtig gehandelt und unverändert Miete gezahlt.
Der alte Eigentümer hat nicht abzurechnen und demnavh kann er nichts nachfordern.
Weise dessen Abrechnung deshalb zurück.
Ich weis nicht ob es verständlich genug war. Der alte Vermieter fordert eine Nebenkosten Nachzahlung für Anfang bis Mitte letzten Jahres wo dieser noch der Eigentümer war. Das ist ja ok und normal denk ich? Er verlangt jedoch nun auch das ich für das GANZE Jahr 2019 die Grundsteuer zahle, da der neue Vermieter diese erst ab Anfang 2020 zahlen muss. Nun habe ich das zweite halbe Jahr 2019 die Grundsteuer durch die monatlichen Nebenkosten aber schon an den neuen Vermieter überwiesen. Was also jetzt tun? Dem alten Vermieter die geforderte Grundsteuer für das zweite halbe Jahr 2019 (wo er schon nicht mehr der Eigentümer war) überweisen und vom neuen Eigentümer die zu viel gezahlten Nebenkosten verrechnen lassen, oder was ist die beste Lösung?
Der alte Vermieter hat nicht abzurechnen sondern der neue und das für das ganze Jahr. Demzufolge darf er auch nichts nachfordern. Der neue berechnet dir für das ganze Jahr die Grundsteuer. Die Zahlungen an den alten Vermieter müssen dabei verrechnet werden. Das gilt für alle Betriebskosten.
Ahh, jetzt habe ich es verstanden, vielen vielen Dank! Aber da kommt mir direkt die Frage wie dann der alte Vermieter an sein Geld kommt, wenn es (wo es noch seine Wohnung war) höhere Nebenkosten gab, die er ja jetzt gerade verlangt?
Nur wie kann der neue Vermieter die Grundsteuer berechnen, wenn dieser sie selbst erst seit 2020 zahlen muss? Der alte Vermieter musste diese ja noch für 2019 komplett zahlen. Oder habe ich einen Denkfehler?
Oder ist es so das nun der neue Vermieter alle Kosten aus dem Jahr 2019 trägt, auch wenn dieser erst seit Mitte 2019 der Eigentümer ist? Wenn dem so ist, dann weis das einfach der alte Vermieter nicht. So würde es Sinn ergeben.
Dann verstehe ich bloß wieder nicht warum der alte Mieter vor kurzem die Abrechnung für das erste halbe Jahr 2019 von der Hausverwaltung erhalten hat (wo er noch Eigentümer war und das er das nachzahlen soll) und nicht der neue Eigentümer, wenn dieser für die Abrechnung des ganzen Jahres verantwortlich ist?
Hat da vielleicht die Hausverwaltung einen Fehler gemacht, oder wo ist mein Denkfehler?
Deshalb Einspruch einlegen. Es muss für 12 Monate abgerechnt werden. Der alte Eigentümer muss die erfolgten Vorauszahlungen dem neuen übertragen und sämtliche Belege (Rechnungen und Bescheide).
Für mich kann da etwas nicht stimmen, denn ein Verkauf ändert ja die Abrechnungsperiode nicht.
Zuständig für die AR ist der, der am letzten Tag der Periode im Grundbuch steht.
Rüge also die AR entsprechend und warte ab, bis der komplette Zeitraum von 12 Monate in einer Abrechnung abgerechnet wird.
Danke für die super Erklärung!
"Hast du vom neuen Eigentümer schon eine BK-Abrechnung 2019 bekommen?"
Nein, bisher nicht.
"Kommt diese Abrechnung später, wäre sie verfristet."
Bedeutet das ich dann keine Nachzahlung tätigen müsste, oder inwiefern ist hier das verfristet zu verstehen?