Nachzahlung von Grundsteuer in Nebenkostenabrechnung?

4 Antworten

Der zitierte Passus aus deinem Mietvertrag ist für deine Frage nicht relevant. Irgend wo muss stehen, dass du die Betriebskosten zu zahlen hast. Wenn das drin steht, dürfen die Kosten umgelegt werden. Schreibe im Zweifel die genaue Formulierung in den Kommentar.

Und zu der Nachforderung. Es wäre noch interessant zu wissen, wie das Abrechnungsjahr ist. Nehmen wir mal an, es wäre das Kalenderjahr, also 1.1.17 bis 31.12.17. Dann ist die Frist, bis du spätestens die Abrechnung 2017 bekommen haben musst, 12 Monate später, also der 31.12.2018. Bis zu diesem Tag ist somit auch die Nachforderung möglich.

Das vorige vorausgesetzt, dass der Betrag von 241 rechnerisch korrekt ist, also wirklich dein Anteil ist, dann müßtest du das zahlen. Ich erwähne das mit deinem Anteil, weil mir 241 etwas viel vorkommen für die Grundsteuer. Das müßte dann schon eine recht große Wohnung sein, die du hast.

Danke für Deine Antwort! In meinem Vertag steht lediglich die Höhe der Nebenkosten, dass sie mtl. als Abschlagszahlungen gezahlt werden, dass sie jährlich mit dem Mieter abzurechnen und Nachzahlungen auszugleichen sind.

Der Begriff Betriebskosten fällt gar nicht. Oder ist der Begriff Nebenkosten das Synonym, und das heißt dass ich die Grundsteuer übernehmen muss? ... meine Wohnung ist 63 qm groß. Freue mich nochmals eine Antwort zu bekommen :)

@lou63

Das ist nicht schlimm, dass Nebenkosten drin steht und nicht Betriebskosten. Man weiß, was gemeint ist und da auch steht, dass du Nachzahlungen nach der Abrechnung zu leisten hast. Nach einem Urteil des BGH müssen die einzelnen Kostenarten nicht mehr aufgelistet sein.

@lou63

Betriebskosten und Nebenkosten sind dasselbe.

So lange die Abrechnungsfrist nicht abgelaufen ist kann der VM die Abrechnung noch ändern sooft er will, also auch vergessene Kosten nachfordern.

Ich geh mal davon aus das Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist. Dann kann er für 2017 die Grundsteuer noch fordern bzw. die Abrechnung ändern.

Mir scheint der Betrag von 241,- € für die Grundsteuer für einen einzigen Mieter recht hoch. Bewohnen Sie ein gesamtes Haus mit Grundstück? Oder hat er vielleicht die Grundsteuer in mehreren vergangenen Jahren vergessen in Rechnung zu stellen und dies nun fordert?

M.E. kann er rückwirkend nichts fordern, was er vergessen hat, sondern erst für das Abrechnungsjahr 2018. Diese Abrechnung würden Sie dann erst im nächsten Jahr bekommen.

Oder sind die 241,- € eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung und keine Nachforderung der Grundsteuer?

Mir scheint der Betrag von 241,- € für die Grundsteuer für einen einzigen Mieter recht hoch.

Nicht wirklich.

@anitari

Bei einem Einfamilienhaus nicht. Bei z.B. einer kleineren Wohnung schon.

.... also, ein Vermieter muss ja nicht verlangen, bei so einer Vereinbarung kann er einiges auch selber bezahlen.

Fakt ist, so auch die Gerichte bei uns, dass alle Kosten und Lasten des Grundstücks in eine Abrechnung einzustellen sind, ansonsten ist sie nicht ordnungsgemäß.

Wenn der Vermieter jetzt eine ordnungsgemäße Abrechnung abliefert, werden auch die Kosten und Lasten zu bezahlen sein. Laut Frage werden Absachläge bezahlt, also muss abgerechnet werden.