Ist für mich als Vermieter besser ein SEPA Lastschriftmandat zu verlangen oder die Miete Überweisen zu lassen?

8 Antworten

Von Lastschriftverfahren ist abzuraten. Denn eine Lastschrift kann widerrufen (zurück gebucht) werden.

Ansonsten kannst Du dem Mieter nicht vorschreiben  ob er jeden Monat zur Bank trabt und manuell überweist oder einen Dauerauftrag einrichtet.

Entscheidend ist das, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, die Miete spätestens am 3. Werktag des Monats entrichtet wird. Sprich zur Zahlung angewiesen wird.

Der Dauerauftrag hat sich bei kleineren Zahlen an Wohneinheiten bislang bewährt.

Das Geld kommt mit stoischer Regelmäßigkeit rein und man bemerkt sofort, wenn eine Lücke beim Aushaken von Zahlungen entsteht.

Die einmal erfolgte Lastschrift könnte in der Folge zurückgefordert werden.

Das wäre zu vereinbaren, entscheidet letztendlich der Mieter. Entscheident ist für ihn und dich als Vermieter, dass er die Miete bis zum 3. Werktag des Monats angewiesen hat und nicht bereits auf deinem Konto sein muss (auch wenn es so widerrechtlich in dem Mietvertrag stehen sollte).

Da ein Lastschriftmandat mit reichlich Aufwand und Kosten verbunden ist, bietet es sich an, den Mieter überweisen zu lassen.

Nunja, zu einem Lastschrifteinzug hättest du sowieso kein Recht. Nut mit Einwilligung des Mieters.