Grundsteuer bei Eigentümerwechsel
Hallo,
mache ein Studium zur Immobilienfachwirtin. Mein Frage lautet: Wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt, muss der neue Eigentümer ja auch Grundsteuer zahlen. Habe nun gelesen, dass trotzdem der alte Eigentümer der Schuldner gegenüber der Gemeinde bzw. des Finanzamtes ist. Stichtag der Berechnung und Festlegung des Grundsteuer ist der 01.01. eines Jahres. Der Verkäufer muss sich dann die Grundsteuer vom Käufer holen und das Finanzamt bzw. Gemeinde mischt sich nicht ein. Richti???
LG
7 Antworten

Die Grundsteuer wird zum 01.01. des Jahres festgelegt und in vier Raten gezahlt (15.2., 15.05., 15.08.,15.11.). Der Verkäufer kann damit ziemlich einfach die vom Käufer zu übernehmende anteilige Grundsteuer ermitteln und diesem in Rechnung stellen.

Die Grundsteuerbescheide werden doch zum 01.01. eines Jahres erlassen. Wer da Eigentümer ist, zahlt die Grundsteuer. Eine Zwischenabrechnung muss der Eigentümer mit dem Käufer durchführen.

Die Grundsteuerämter nehmen einen Eigentümerwechel nur zum Jahreswechsel vor. Das Vorher muss du mit Käufer vereinbahren bzw. verlangen, oder im Kaufpreis verrechnen.

Der Verkäufer muß das im Kaufvertrag regeln, sonst zahlt er die Grundsteuer für das ganze Jahr.

Hmm!? Also es ist so, dass beide Parteien des Kaufvertrages Grundsteuerpflicht besitzen. Welche Partei nun zahlt, das hängt vom Vetrag selbst ab. Wenn es dort so festgelegt ist, wie du es beschreibts, dann ist das richtig, auch wenn es nicht die einfachste Lösung ist!

Nein, der alte Eigentümer zahlt bis zum Ende des Jahres, in dem er das Haus besessen hat, danach zahlt der neue Eigentümer.