Als Zeuge ausgeladen?
Ich habe ein Brief vom Amtsgericht erhalten, dass ich ausgeladen worden bin. Jetzt meinte der „Täter“ das es vorgeschoben worden ist. Meine Frage nun meint ihr ich werde wieder eingeladen?
4 Antworten
das Amtsgericht braucht Deine Zeugenaussage vor Gericht wohl doch nicht mehr...
Wenn deine Aussage zur Aufklärung des Falles nötig ist wirst du eigentlich auch eingeladen.
Wie kannst du vor dem AG "wieder" ausgeladen worden sein, wenn du dort schon deine Aussage verweigert hast? Das ist ein wenig unverständlich/unplausibel. Wenn der TV Berufung eingelegt hat, geht es eigentlich ans nächsthöhere Gericht.
Aussage verweigern geht das eigentlich wenn man nicht verwandt ist oder sich selbst belasten müsste?
Auch das ist komisch an der Geschichte. Vor allem, da das "Täter" in der Frage in Anführungszeichen steht.
Tut mir leid, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt
Auf jeden Fall hätte ich mich selber belasten können. Ich wurde mit Cannabis erwischt. Und der Dealer steht jetzt Vorgericht
Und schon darfst du die Aussage verweigern und würdest das in einem Berufungsverfahren wohl auch machen.
Ja deswegen meine Frage. Ist es wohl gut denkbar, denn diese Menge ist eigentlich nichts relevantes
Die Menge ist beim Besitz oder Konsum vielleicht nicht relevant. Du hast es aber , sehr wahrscheinlich, nachweislich gekauft und das könnte der Haken an der Sache werden.
Ja genau aber bei ihm wurden mehrmals mehrere hundert Gramm in der Wohnung mehrfach gefunden.
Da Niemand den Fall kennt, kann auch Niemand diese Frage beantworten.
Möglich.
Ich war bereits vor Gericht und habe dort meine Aussage verweigert. Nun hat der Täter eine Berufung eingelegt, meinst du die gehen davon aus, dass es wieder zu einer Verweigerung kommt?