Insolvenzverfahren wurde im August eröffnet habe heute ein Brief erhalten vom Amtsgericht kann mir jemand erklären bitte was es genau heißt?

1 Antwort

Der Brief sagt nur aus, dass alle Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden.

Das Insolvenzverfahren, dauert nur bis zu 1. Jahr, danach ist es beendet.
Der Stichtag noch Forderungen anzumelden, war der 29.10.2021 wo Gläubiger sich noch anmelden konnten.

Der 2. Screen sagt aus, dass keine Schulden aus strafbaren oder illegalen Handlungen vorhanden sind.

Und der letzte Satz besagt in etwa, dass keine laufenden Klageverfahren o.ä. laufen. Also alles in allem alles positiv.

Es kann noch sein dass du noch ein Schreiben bekommst vom Gericht, dass dein Insolvenzverfahren beendet wurde. Das ist normal und auch korrekt so.

Die Wohlverhaltensphase beginnt ab diesem Tag.

Beeeauuty 
Fragesteller
 19.11.2021, 18:41

Puuuuhhhjj Glück gehabt !!!! Echt ist meine Insolvenz nach 1 Jahr beendet ? Dachte wären 3 Jahre .. also bin ja 100% jetzt Schufa und wie mir gesagt wurden ist bin ich 3 Jahre in Schufa und danach sind all meine Schulden auf 0.

Comp4ny  19.11.2021, 19:02
@Beeeauuty

Ja das denken viele, aber tatsächlich ist das eigentliche InsolvenzVERFAHREN das Gerichtliche Verfahren. Die Wohlverhaltensphase ist zwar Teil des Verfahrens, aber eben nicht "das" Verfahren.

Sobald die WVP abgeschlossen ist und die Restschuldbefreiung (RB) beantragt hast bzw. der Verwalter bzw. in meinem Fall war es der Rechtsanwalt, wird diese dann erstellt. Allerdings, was viele auch nicht wissen oder nicht gesagt bekommen, ist das ganze Insolvenzverfahren NICHT KOSTENLOS.

Solch eine Verbraucherinsolvenz, so der korrekte Name, kostet ca. 1200 - 1800 €.

Kann man diese nicht bezahlen, so kann man den Betrag stunden lassen. Nach der Stundung wird nochmal geprüft ob man den Betrag bezahlen kann, wenn nein, dann kann man einen Antrag auf Erlass der Gebühren stellen.

Wenn die WVP abgeschlossen ist, stehst du 3 weitere Jahre in der Schufa, korrekt.
Aber es gibt auch noch andere Auskunfteien wie Boniversum (Creditreform). Dort kann deine Insolvenz auch noch drin stehen, daher sollte man dann einen Antrag auf Einsicht der gespeicherten Daten beantragen und korrigieren lassen.

Beeeauuty 
Fragesteller
 19.11.2021, 20:47
@Comp4ny

Ok super ! Sie haben mir wirklich echt weiter geholfen ! Was ist falls ich noch ein Brief bekommen sollte von meine alte Schulden … sollte ich das beim Amtsgericht abgeben ? Habe nämlich schon knapp 1-2 Monate lang keine Briefe mehr erhalten von den Schulden. Aber falls es mal dazukommen sollte dass mal noch ein Brief kommt… oder ist es dann zu spät ?😱

Comp4ny  19.11.2021, 22:08
@Beeeauuty

Nein, also die bisherigen Gläubiger die du deinem Schuldenberater gegeben hast, wurden ja alle angeschrieben und darüber in Kenntnis gesetzt.
Wenn jetzt einer der alten Gläubiger ankommt, so kannst du darauf verweisen, dass du bereits in der Verbraucherinsolvenz dich befindest und das Aktenzeichen von der Inso an diese schicken.

Dem Irrglaube nach dass man keine neuen Schulden in der Inso machen darf, ist falsch. Jedoch aber auch nicht Zielführend. Es sei den es ist vorsätzlich, so kannst du aus der Inso fliegen.

Aber in der Regel, sollte jeder Gläubiger der in der Insolvenzmasse eingetragen wurde, dich nicht weiter mit Briefen nerven. Wenn doch, kann man es theoretisch Ignorieren.

Beeeauuty 
Fragesteller
 19.11.2021, 22:39
@Comp4ny

Super !!!! Vielen vielen Dank für ihre ganzen Mühe . Kann ihn nur weiterempfehlen

Beeeauuty 
Fragesteller
 19.11.2021, 22:41
@Comp4ny

Auf meiner Bank stand ein vorgemerkter Betrag von 1 Million € 😂😂 hatte Schock des Lebens… ist das echt wenn man Insolvenz beantragt das dies so steht? Wann verschwindet das genau ?

Comp4ny  19.11.2021, 23:04
@Beeeauuty

Ja da kann man einen Schock bekommen, aber keine Sorge, dieser "Vorgemerkte Betrag" dient zu deiner Sicherheit zum Schutz vor neuen Pfändungen. Das bedeutet, dass wenn jemand mit einer Pfändung ankommt (neuer Gläubiger), diese nicht gepfändet werden kann, da hier das Rangfolgenprinzip herrscht, sowie die Bank damit auch neue Pfändungen verhindert.

Ich nehme mal an du hast ein P-Konto?
Dieses wird ab beginn der WLP nicht mehr benötigt, sofern du keine neuen Schulden machst bzw. sofern du keine neuen Schulden machst und daraus eine Pfändung entsteht (Vollstreckungsbescheid erlassen wird von einem neuen Gläubiger).

Sobald die WVP beginnt, teilst du das deiner Bank mit, ggf. muss das sogar dein Insolvenzverwalter (Treuehändler). Es kann sein dass er dir ein Schreiben fertig macht, alternativ wird er dir im Normalfall sagen dass es unnötig ist und entsprechend dein Konto wieder Umwandeln kannst.

Dann sollte auch der Vorgemerkte Umsatz verschwinden.

  • Vorteil bei meiner Inso ist, ich habe alles über einen Insolvenzanwalt laufen lassen. UND ich habe eine Anwaltskanzlei als Treuehändler, daher auch die Info dass du mit der WVP den P-Schutz wieder runternehmen kannst. --- Die Info stammt also von Anwälten.

Kleine Randnotiz:
Der Unterschied zwischen einem Treuehändler und einem Insolvenzverwalter ist, dass bei Verbraucherinsolvenzen man von einem Treuehändler spricht der deine Insolvenz verwaltet, jedoch weniger Befugnisse hat als ein Insolvenzverwalter, der für Unternehmen zuständig ist.

Daher wäre die korrekte Bezeichnung: „Treuhändler” - bei privaten Insolvenzen.

Beeeauuty 
Fragesteller
 19.11.2021, 23:12
@Comp4ny

Sehr schön vielen Dank!

ja genau habe ein P-Konto und bekomme nur 1.038€ jeden Monat ARG1. D.h ich kann mein p Konto wieder umwandeln? Da ja die Insolvenz nun eröffnet wurden ist … ab wie viel genau können die eigentlich pfänden ? Ich glaube bis 1.170€ kann man haben oder ?

Comp4ny  20.11.2021, 00:57
@Beeeauuty

Der aktuelle Freibetrag beträgt 1.252,64 €.
Hat sich vor ein paar Monaten erhöht.

Ich würde das P-Konto erst auflösen, sobald du es Schriftlich vom Gericht hast, dass die Insolvenz beendet wurde. Im Zweifel fragst deinem Treuehändler ob du bereits in der WVP bist, oder die das Verfahren noch läuft.