Im Gericht in einem anderen Raum aussagen?

3 Antworten

Einen Antrag kannst du sicher stellen, allerdings wird der nur in Ausnahmefällen Aussicht auf Erfolg haben, denn es gehört zu den Prinzipien des deutschen Strafprozesses, dass alle Zeugen persönlich vernommen werden und auch alle Seiten die Möglichkeit haben, fragen zu stellen

Das kann einfach an den zuständigen Richter gehen. Der entscheidet dann ob der Angeklagte für die Vernehmung ausgeschlossen wird. Das wird mit Sicherheit nicht zugelassen, aber du kannst es probieren.

Es ist nur in Ausnahmen erlaubt. Der Angeklagte hat das Recht bei der Zeugenbefragung Fragen zu stellen. Es kann und darf auch so nicht einfach ohne einen Angeklagten verhandelt werden.

Richter machen unter umständen eine Ausnahme, der Anwalt des Angeklagten wird aber immer dabei sein. Auch die Öffentlichkeit wird nicht einfach so leichtfertig ausgeschlossen. Wenn du minderjährig bist, dann besteht da etwas mehr Hoffnung.

Einen eigenen Raum gibt es soweit nur bei Kinderbefragungen. Ansonsten bleibt alles in dem Saal, in dem es gerade stattfindet.

ggf. musst du gar nicht selbst erscheinen. besprich das mit deinem anwalt