Gelogen als Zeuge bei Polizei

24 Antworten

Du hattest Angst, dass die Täter auch an dir Rache nehmen würden und hast deswegen eine Falschaussage gemacht. Wenn du noch keine 20-25 Jahre alt bist, wird dir das keine allzu übel nehmen denke ich (jedenfalls nicht so übel, dass du bestraft wirst). Eine Standpauke wirst du dir aber wohl anhören dürfen.

du solltest bei der Polizei immer die Wahrheit sagen und vor Gericht auch. Wenn du in der Vergangenheit einen Fehler gemacht hast, wiederhole ihn bloß nicht. Am besten rufst du vorher dort an bzw. gehst zur Polizei und revidierst deine Aussage. Hast du gute Gründe für deine vorherige Falschaussage (z. B. Angst vor den Tätern), dann wird dir das auch keiner übel nehmen. Die Polizei und die Gerichte haben ein großes Interesse dran, die richtigen Leute zu kriegen und strafrechtlich zu belangen.

Du solltest bei Gericht die Wahrheit sagen, nichts als die Wahrheit.

Für alles andere kann Dir selbst der Prozeß gemacht werden - wegen eidlicher oder uneidlicher Falschaussage, je nachdem, ob Du vereidigt wirst oder nicht. Uneidliche Falschaussage ist dabei keineswegs "harmloser".

Du kannst auch jetzt noch mal zur Polizei gehen und Deine Aussage, die Du dort gemacht hast, korrigieren. Dann wirst Du nicht bei Gericht nach den Widersprüchen gefragt. Dazu allerdings könntest Du auch sagen, daß Du zunächst Angst davor hattest, von den Tätern bedroht zu werden.

Wenn Du mit dem Beschuldigten allerdings verwandt bist, brauchst Du einfach gar nichts zu sagen. Dann kannst Du Dein Zeugnisverweigerungsrecht beanspruchen.

Als Zeuge musst Du immer die Wahrheit sagen, wenn Du es nicht tust, und es kommt heraus, dass Du die Unwahrheit gesagt hast, bekommst Du eine Strafe für Deine Falschaussage.

LG murkeltimo

Geh schnell zur Polizei und berichtige nochmal deine Zeugenaussage....das ist am besten.