Als verwaltungsfachangestellte zur Beamtin mitl. Dienst?

2 Antworten

Du hast eine Ausbildung zur VFA absolviert, da müsstest du die Antworten eigentlich kennen! Verwaltungs- bzw. Beamtenrecht ist eigentlich ein Schwerpunkt dieser Ausbildung.

Du wirst natürlich nicht einfach so zur Beamtin ernannt, dafür musst du für den Beamtendienst befähigt sein und dies geht nicht von heute auf morgen! Je nach Laufbahn bestehen bestimmte Mindestanforderungen (z. B. Schulabschluss, etc.), außerdem musst du auch hier Prüfungen ablegen.

"Beamter auf Lebenszeit (BaL) ist ein Status, welcher einem Beamten auf Probe nach dem Ende der Probezeit verliehen wird. Die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wird in der Regel durch zwei dienstliche Beurteilungen während der Probezeit durch den Vorgesetzten festgestellt. Die Umwandlung des Beamtenverhältnisses erfolgt durch den Dienstvorgesetzten durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde, welche die Worte enthalten muss „unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit."

mjemep 
Fragesteller
 12.11.2013, 16:15

Danke für die schnelle Antwort. Ja natürlich war es ein Thema aber ich meine damals mitbekommen zu haben, dass wenn die Kommune einstimmt kann ein Verwaltungsfachangestellter in den Beamtenstatus ernannt werden vergl. mit mittleren Dienst.? Also wenn es so eine Stelle gibt, gibt es dann eine Möglichkeit beamtet zu werden? Das ich für den gehobenen Dienst Voraussetzungen wie ein Studium brauche weiß ich. Danke schonmal für die Antworten

knusperhase01  13.11.2013, 08:35
@mjemep

Das solltest du am besten mal im Personalreferat erfragen oder der Personalrat kann dir da sicherlich auch weiterhelfen.

Soweit ich weiß, müssen auch ausgelernte Azubis erst einmal die Laufbahnprüfungen, usw. bestehen.

meine liebe, das müsstest du selber wissen, denn wozu hast den vfa gelernt?

wenn auf der stelle beide (beamter und angestellter) ausgeschrieben sind, dann gilt das für beide. und nein.

dazu musst du die voraussetzung der beamtenlaufbahn haben. hast du diese?

mjemep 
Fragesteller
 12.11.2013, 16:32

Hallo Rosiemacdoofi,

schau was ich gefunden habe... Also geht es doch!?

1) Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber können die Befähigung für eine Laufbahn erwerben

1.

    a)

    durch einen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf,
    b)

    in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

und Bestehen der Laufbahnprüfung,
2.

durch Erwerb der Bildungsvoraussetzungen für eine Laufbahn und
    a)

    eine anschließende laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung oder
    b)

    eine mindestens dreijährige, der Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes der angestrebten Laufbahn vermittelt,
mjemep 
Fragesteller
 12.11.2013, 16:38
@mjemep

Oh sorry, da hat es nicht alles kopiert....

andesbeamtengesetz (LBG) Vom 9. November 2010* § 15 Bildungsvoraussetzungen (1) Als Bildungsvoraussetzung für den Erwerb einer Laufbahnbefähigung ist erforderlich:

1. für die Laufbahnen des mittleren Dienstes mindestens

a) der Hauptschulabschluss und eine qualifizierende Maßnahme,

b) der Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mehrjährige entsprechende Berufserfahrung oder eine gleichwertige qualifizierende Maßnahme oder

c) der Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung; § 16 LBG – Erwerb der Laufbahnbefähigung

(1) Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber können die Befähigung für eine Laufbahn erwerben

1. a) durch einen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf, b) in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und Bestehen der Laufbahnprüfung, 2. durch Erwerb der Bildungsvoraussetzungen für eine Laufbahn und a) eine anschließende laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung oder b) eine mindestens dreijährige, der Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes der angestrebten Laufbahn vermittelt,