Wechsel in anderes Bundesland öffentlicher Dienst- Abstieg in der Entgeltstufe?

8 Antworten

Traurig was man hier von jemandem im höheren Dienst lesen muss. Es sollte ihnen schon klar sein, das ein vertragliches Beschäftigungsverhältnis nicht das gleiche ist wie ein Dienst und Treueverhältnis im Beamtendienst. Schauen sie sich einfach Mal die Laufbahnverordnung des entsprechenden Bundeslandes an. Die Aussage mit der A13 ist richtig. Weiterhin entspricht die E15 nicht der A14.

Amtsschimmel25  21.11.2017, 14:40

1. E15 entspricht nicht der A15. seit der Einführung des TVöD ist es schon so dass die Entgeltgruppen und die Dienstränge die hinter den Besoldungsstufen stehen nicht mehr direkt vergleichbar sind. die A15 kann so zum Beispiel der EG 13 oder der EG 14 entsprechen. 2. wer im ö.D. arbeitet sie ein rudimentäres Grundwissen in Beamtenrecht und im Tarifrecht verfügen da im h.D. immer von Führungspositionen ausgegangen werden kann. 3. Ich habe die Frage beantwortet. Die A13 ist Einstiegamt für den h.D. und im Rahmen der Laufbahnverordnung richtig.

Maloiya 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 10:22

Traurig? Warum? Weil ich eine berechtigte Nachfrage stelle? Die E15 entspricht der A15. Was anderes habe ich nicht geschrieben. Im Übrigen haben Sie meine Frage nicht beantwortet.

Als Beamtin bekommst du mehr Geld, besonders im Ruhestand/Rente. Obwohl du erst mit einer niedrigeren Besoldungsgruppe anfängst. Genau abwägen ob du dich privat oder gesetzlich in der Krankenversicherung versicherst. Bei den privaten sind oft die Rücklagen fürs Alter, und den damit erheblich höheren Beiträgen, zu gering. Damit der Beitrag erst niedrig erscheind.

Hallo Maloiya, 

Amtsschimmel25 hat die Frage korrekt beantwortet:

ein vertragliches Beschäftigungsverhältnis nicht das gleiche ist wie ein Dienst und Treueverhältnis im Beamtendienst

Ein wesentlicher Unterschied ist der, dass Angestellte im Öffentlichen Dienst nach ihrer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit bezahlt werden. Beamte werden entsprechend ihrer Besoldungsgruppe bezahlt. 

Daher hast du hier 

Das, obwohl ich die Stufe ja aktuell schon habe (nur als E15, da angestellt) und den Job dazu machen würde..

einen Denkfehler drin. 

Was du aktuell machst und was du auf der anderen Stelle machen würdest, spielt für die Besoldungsgruppe, in der du eingruppiert wirst, (fast) keine Rolle. 

Der Schulrat hat also Recht mit seiner Auskunft. Weiterhin empfehle ich einen Blick in das BbgBesG, insbesondere Paragraph 22. 

Welcher zuständige Schulrat? Der in Berlin oder der in Brandenburg? Wenn der in Brandenburg sitzt, dann wird er wohl wissen, was er sagt - oder nicht?

Maloiya 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 10:22

Der zuständige Schulrat in Brandenburg.

AriZona04  21.11.2017, 17:14
@Maloiya

Wie gesagt: Der wird Dir nichts falsches erzählen!

Maloiya 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 13:26
@AriZona04

Naja. Man hat durchaus Erfahrungen und einen Personalrat gibt es auch im ÖD nicht ganz umsonst.

A13 als Oberstufenleitung ist tatsächlich ungewöhnlich, wie war die Stelle denn konkret ausgeschrieben? In NRW ist das auch A15

Maloiya 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 17:07

Ja, ist als A15 ausgeschrieben und ich würde von Anfang an auch als PäKo arbeiten