Wechsel in anderes Bundesland öffentlicher Dienst- Abstieg in der Entgeltstufe?
Hallo,
ich überlege von einem Bundesland in ein anderes zu wechseln. Bin derzeit in Berlin angestellt mit der Stufe E15, was einer A15 gleichkäme, wäre ich Beamtin. Ich bin Oberstufenkoordinatorin an einer Sekundarschule. Ich habe mich beworben auf eine Stelle als Oberstufenkoordinatorin (A15) in Brandenburg, ich möchte verbeamtet werden. Der zuständige Schulrat teilte mir mit, ich würde wieder in der 13 anfangen, also A13 und könnte frühestens nach 5 Jahren die A15 bekommen, und das, obwohl ich die Stufe ja aktuell schon habe (nur als E15, da angestellt) und den Job dazu machen würde....kann das so richtig sein? Er meinte, das würde auch für "Schon-Beamte" gelten, also wenn verbeamtetet Kollegen aus einem anderen Bundesland mit der A15 sich auf die Stelle bewerben und die kriegen würden, würden die auch A13 kriegen.....
Kennt sich hier jemand damit aus?
Vielen Dank
8 Antworten
Traurig was man hier von jemandem im höheren Dienst lesen muss. Es sollte ihnen schon klar sein, das ein vertragliches Beschäftigungsverhältnis nicht das gleiche ist wie ein Dienst und Treueverhältnis im Beamtendienst. Schauen sie sich einfach Mal die Laufbahnverordnung des entsprechenden Bundeslandes an. Die Aussage mit der A13 ist richtig. Weiterhin entspricht die E15 nicht der A14.
1. E15 entspricht nicht der A15. seit der Einführung des TVöD ist es schon so dass die Entgeltgruppen und die Dienstränge die hinter den Besoldungsstufen stehen nicht mehr direkt vergleichbar sind. die A15 kann so zum Beispiel der EG 13 oder der EG 14 entsprechen. 2. wer im ö.D. arbeitet sie ein rudimentäres Grundwissen in Beamtenrecht und im Tarifrecht verfügen da im h.D. immer von Führungspositionen ausgegangen werden kann. 3. Ich habe die Frage beantwortet. Die A13 ist Einstiegamt für den h.D. und im Rahmen der Laufbahnverordnung richtig.
Traurig? Warum? Weil ich eine berechtigte Nachfrage stelle? Die E15 entspricht der A15. Was anderes habe ich nicht geschrieben. Im Übrigen haben Sie meine Frage nicht beantwortet.
Als Beamtin bekommst du mehr Geld, besonders im Ruhestand/Rente. Obwohl du erst mit einer niedrigeren Besoldungsgruppe anfängst. Genau abwägen ob du dich privat oder gesetzlich in der Krankenversicherung versicherst. Bei den privaten sind oft die Rücklagen fürs Alter, und den damit erheblich höheren Beiträgen, zu gering. Damit der Beitrag erst niedrig erscheind.
Hallo Maloiya,
Amtsschimmel25 hat die Frage korrekt beantwortet:
ein vertragliches Beschäftigungsverhältnis nicht das gleiche ist wie ein Dienst und Treueverhältnis im Beamtendienst
Ein wesentlicher Unterschied ist der, dass Angestellte im Öffentlichen Dienst nach ihrer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit bezahlt werden. Beamte werden entsprechend ihrer Besoldungsgruppe bezahlt.
Daher hast du hier
Das, obwohl ich die Stufe ja aktuell schon habe (nur als E15, da angestellt) und den Job dazu machen würde..
einen Denkfehler drin.
Was du aktuell machst und was du auf der anderen Stelle machen würdest, spielt für die Besoldungsgruppe, in der du eingruppiert wirst, (fast) keine Rolle.
Der Schulrat hat also Recht mit seiner Auskunft. Weiterhin empfehle ich einen Blick in das BbgBesG, insbesondere Paragraph 22.
Welcher zuständige Schulrat? Der in Berlin oder der in Brandenburg? Wenn der in Brandenburg sitzt, dann wird er wohl wissen, was er sagt - oder nicht?
Wie gesagt: Der wird Dir nichts falsches erzählen!
Naja. Man hat durchaus Erfahrungen und einen Personalrat gibt es auch im ÖD nicht ganz umsonst.
A13 als Oberstufenleitung ist tatsächlich ungewöhnlich, wie war die Stelle denn konkret ausgeschrieben? In NRW ist das auch A15
Ja, ist als A15 ausgeschrieben und ich würde von Anfang an auch als PäKo arbeiten
Der zuständige Schulrat in Brandenburg.