Beamte auf Lebenszeit?

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Während der Ausbildung/Anwärterzeit bist Du Beamtin auf Widerruf. Wenn Du die Laufbahnprüfung bestehst wirst Du Beamtn auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Nach der Probezeit wirst Du am 27sten Geburtstag Beamtin auf Lebenszeit.

Du bist nur Beamter auf Widerruf solange die Ausbildung dauert. Sobald Du Deine Ausbildung beendest, widerrufen sie Deine Verbeamtung (daher der Name). Um dann Beamter auf Probe und später auf Lebenszeit zu werden, musst Du eingestellt werden, also Dich auf eine Stelle bewerben, die mit dem Beamtenstatus verbunden ist.

Ich weiß nicht genau, wie sich das mit einer eventuellen Schwangerschaft verhält. Es kann sein, dass Deine Ausbildung dann ruht, aber Du immer noch Beamter auf Widerruf wärst.

Hallo,

als Beamtenanwärterin (in der Ausbildung) ist man Beamtin auf Widerruf. Das ist wie eine Ausbildung, die automatisch mit der Prüfung endet. Danach ist man dann keine Beamtin und muss sich selber eine Stelle suchen. Auch die Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) kann dann ein Problem sein. Am besten vor der Anwärtertätigkeit gut informieren.

In manchen Beamtenanwärtertätigkeiten bekommt man eine Zusage für eine Übernahme, wenn man eine bestimmte Abschlussnote erzielt wird (das ist aber je nach Bereich und Bundesland ggf. sehr unterschiedlich).

Vielleicht hilfreich:

http://www.beamtentalk.de/index.php?sid=edda15cf407890065b5db43161ecf33c

Gruß

RHW

Stimmt, einige Bundesländer (z.B. Polizei Berlin) bilden über Bedarf aus und übernehmen nur die Absolventen mit den besten Noten. Wer nicht übernommen wird muss sich woanders umsehen.

Soweit ich weiß werden Bundesbeamte zu 100% übernommen, aber nach der Ausbildung bundesweit eingesetzt.

Da hilft nur ein Anruf / Termin bei einem Ausbildungsberater der Wunschbehörde...

Ob da Landesunterschiede sind, weiß ich nicht: Während der Ausbildung bist du "auf Widerruf. hast du die Prüfung bestanden bist du z.A. = zur Anstellung danach wirst du auf Lebenszeit berufen. Dich rauszuwerfen ist schwer, da mußt du schon ein Strafverfahren am Hals haben, dann ja. Schwangerschaft wäre kein Grund zur Entlassung.