Ab wann wird man in NRW Beamter auf Lebenszeit?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den Rahmen für die Ernennung des BaL bildet das Beamtenstatusgesetz. Es gilt als Bundesgesetz für alle Beamten der Länder und des Bundes (Zitat):

§ 10 Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit: Die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit oder zum Beamten auf Lebenszeit ist nur zulässig, wenn die Beamtin oder der Beamte sich in einer Probezeit von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren bewährt hat. Von der Mindestprobezeit können durch Landesrecht Ausnahmen bestimmt werden.

Das Landesrecht in NRW ist das LBG NRW. Hier steht im § 16 - Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit (Zitat): Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach drei Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Frist verlängert sich, wenn sich die Probezeit wegen Elternzeit oder einer Beurlaubung unter Wegfall der Besoldung verlängert.

Die alte Regelung, wonach die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit frühestens nach erreichen des 27.Lebensjahres möglich war, ist mit dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes und dem Außerkrafttreten des alten Beamtenrechtsrahmengesetzes zum 01.04.2009 entfallen

Uh! Vielen lieben Dank! :)

Du hast doch in der Ausbildung Beamtenrecht gehabt und ihr habt doch bestimmt auch ein Beamtengesetz. Kuck einfach rein.

Ja hatte ich... Aber da hatte ich nur 5 Punkte immer.... Hab ich nie so ganz verstanden wie das ist, leider...

@Lawine

Das schaffst du auch mit 5 Punkten