Als Schmerzpatient in einer Verkehrskontrolle?
Hallo zusammen, ich bin 50 Jahre,seit 6 Jahren nach mehrere Operationen an Wirbelsäule und Schulter Schmerzpatient und nehme seit 4 Jahren unter ständiger ärztlicher Anordnung morgens eine Tablette Morphin 60 und nur bei bedarf abends eine Tablette Targin 10 mg. Eingestellt auf diese Dosis seit November 2016.In der Nacht zum 10 . Mai kam ich nach der Spätschicht in eine gezielte Alkohol und Drogenkontrolle.Also auch keine Fahrfehler e.c.t. Da ich aber nur meine Implatatsausweise vorweisen konnte, musste ich mit zur Blutabnahme.Dem Arzt war alles erklärlich und wollte auch demnach kein Blut abnehmen. Nur ich konnte den Polizisten nicht beweisen, dass ich mich an die vorgeschriebende Dosis gehalten habe. Was natürlich der Fall ist. Meinen Opioit Ausweis ,sowie die Kopie des BTM Rezeptes führte ich dummerweise nicht mit. Der Arzt wollte aber auch meine Glaubwürdigkeit in dem Bericht erwähnen. Auch mein Schmerztherapeut sagte mir einen Tag später, dass ich nichts falsch gemacht habe und bei dieser geringen Dosis nicht Fahruntauglich bin. Selbst die Polizisten glaubten mir , aber ihnen waren die Hände gebunden. Sie brachten mich sogar noch bis kurz vorm Auto zurück, obwohl sie dieses nicht durften. Auch wurde mir nicht verboten in den nächsten 24 stunden Auto zu fahren. Auch musste ich nichts unterschreiben. Nun sind allerdings 6 Wochen vorrüber, und ich habe immer noch nichts gehört. Weder von der Bußgeldstelle oder einem Gericht ( Staatsanwalt. ) Das warten macht mich verrückt, und was für folgen kommen. Obwohl ich mich immer an die Anweisung meines Arztes gehalten habe. Einen Anwalt habe ich noch nicht eingeschaltet, da ich ja noch gar nichts in den Händen habe, auch kein Aktenzeichen.Meinen Führerschein habe ich nun 30 Jahre mit o Punkte, und bin auch nie wegen sowas aufgefallen. Hat jemand schon mal so eine ähnliche Situation erlebt....
3 Antworten
Da passiert nichts !
Siehe §24a StVG
§ 24a 0,5 Promille-Grenze (1) Ordnungswidrighandelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25
mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr
Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer
solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
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Für Dich ist es kein berauschendes Mittel, Du bist auf dieses Schmerzmittel eingestellt und es erfolgt eine bestimmungsgemäße Einnahme eines ärztlich verordneten Medikamentes.b
Der Arzt hat es Dir doich geglaubt und keine Probe genommen, damit ist doch eine Beweissicherung eh nicht erfolgt.
Mach Dich nicht verrückt.Dir ist von jeder Seite versichert worden,daß Du nichts falsch gemacht hast.Da wird nichts kommen,warum auch.
Ich danke Dir. Ich mache mich schon selber verrückt und habe sehr viele schlaflose Nächte deswegen. Aber gar nichts zu hören, selbst keine Einstellung der OWI. Es ärgert mich das ich den Opioid Ausweis und das Rezept nicht dabei hatte. Eventuell wäre damit alles gut gewesen. Ich habe jetzt eigens am PC einen Einahme Plan erstellt. Wo ich täglich mit Datum ein Kreuz bei dem Medikament mache , dass ich einnehme ,,um auch einen missbrauch auszuräumen. So bin ich zumindestens für das nächste mal gewappnet. Aber das warten ohne zu wissen was weiter passiert , oder auch nicht , macht mich irre.
ja das stimmt schon. Mit § 24a habe ich mich auch schon beschäftigt. Es ist halt so, dass ich bei der Kontrolle nichts nachweisen konnte. Außer meine Angaben, dass ich Schmerzpatient , und tatsächlich in Behandlung bin. Und die Implatatsausweise.
Das Original Rezept und den Opioid Ausweis hatte ich nicht dabei.
Hätte ich diesen vorzeigen können, wäre es eventuell nicht so weit gekommen.
Und nun sind schon 6 Wochen vergangen.
Keinerlei Nachricht von der Bußgeldstelle, oder Staatsanwaltschaft.
Auch einen Anhörungsbogen habe ich noch nicht bekommen.
Das warten, ohne zu wissen ob noch was kommt.....furchtbar.