Wie oft darf die Polizei mich kontrollieren?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du nochmals erwischt wirst, wirst du auch nochmals bestraft. Schließlich hättest du ja auch dann ein Kraftfahrzeug unter Drogeneinfluss geführt. Du würdest also nicht wegen einmaligen Rauchens zweimal bestraft werden, sondern wegen zweimaligen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss.

S4SA123 
Fragesteller
 27.09.2013, 14:44

Klingt plausibel.

Die Frage ob ich aber unter Drogeneinfluss gefahren bin, bleibt dennoch offen, denn nachweisbar ist der shit lange Zeit, aber kann man nach 4 Wochen noch erneut dafür belangt werden?

JotEs  27.09.2013, 16:19
@S4SA123

JA, wenn Drogen im Blut nachgewiesen werden, dann gilt das als Drogenfahrt und dafür kannst du bestraft werden.

Es gibt da übrigens keinen Grenzwert wie beim Alkohol - wenn das Zeug nachgewiesen wird, dann bist du dran.

Deine Frage bezieht sich auf THC nehme ich an. Es wäre dann folgendermaßen...Es gibt bei Cannabis zwei Ebenen in Verbindung mit dem führen von Kraftfahrzeugen. 1.Das aktive THC, welchs sich auf deine Fahrtauglichkeit aktiv auswirkt, wirst du mit aktiven THC hinterm Steuer erwischt wirst du dafür bestraft (Fahrverbot, Geldstrafe, Punkte). Dieser aktive Wert sollte aber nach einiegen Tagen nicht mehr relevant sein. 2.Das COOH-THC, ein Abbauprodukt was keine psychoaktive wirkung hat, also an sich nicht die Fahrtauglichkeit beeinflusst. Ist der Wert von diesem beim Test aber zu hoch schließt man daraus das du dauerhaft konsumierst und an sich nicht in der lage bist ein Fahrzeug zu führen, zumeist muss man je nach Aussagen und Werten zunächst mal zum Strassenverkehrsamt und nochmal ein Screening abgeben, ist dies erneut positiv wird einem für min. 1Jahr die Fahrerlaubniss entzogen und eine MPU angeordnet, dies ist ja viel schlimmer als die eigentliche Strafe...Also zurück zu deiner Frage: Nein an sich hast du ja kein aktives THC mehr im Blut, also bist du nicht mehr unter Cannabiseinwirkung Auto gefahren, also keine Geldstrafe, keine Punkte, kein erneutes Fahrverbot. Aber, ist der THC-COOH Wert erneut recht hoch so lässt das Rückschlüsse zu das du zuvor Dauerhaft konsumiert hast, was dazu führen kann das du evtl. gar nicht mehr zu einem erneuten Screening geladen wirst sondern das dir sofort die Fahrerlaubniss für ein Jahr entzogen wird und du ne MPU machen musst, evtl. musst du das aber sowieso, es erhöht bei entsprechenden Werten von Abbauprodukten einfach nur die Wahrscheinlichkeit. An sich wirst du aber nicht direkt nochmal Bestraft.

Solange Du nachweisbar Drogen im Körper hast, darfst Du nicht fahren und wirst bei jeder erneuten "Auffälligkeit" auch erneut bestraft werden.

Wie lange es dauert, bis nach intensivem Missbrauch nichts mehr nachweisbar ist, lässt sich nicht sicher vorhersagen, denn das hängt von den Drogen ab und von Deinem persönlichen Stoffwechsel.

Hallo S4Sa123

Aktiv ist der THC gehalt ja eig nach 12 Stunden nicht mehr?!

Dies mag bei Einmalkonsum so sein. Bei gelegentlichen Kiffern und erstrecht bei regelmäßigem Konsum ist THC BEDEUTEND länger nachweisbar.

Die Lehrmeinung geht davon aus, daß bis zu 24 Stunden nach dem Konsum nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Konsument noch unter Drogeneinfluß steht. Das Maß für diese Zeitspanne ist der THC-Wert, der bei einem wirklich gelegentlichen Konsumenten innerhalb 24 Stunden unter die 1 ng-Grenze rutschen sollte.

Diese Grenze ist KEINE Grenze im Sinne einer Ursachen-Wirkungs-Beziehung wie beim Alkohol, sondern es ist ein Maß für den Zeitraum. Je häufiger konsumiert, desto "ungenauer" wird diese "Uhr" aber. Unser selbst von mir nicht angezweifelter Rekord liegt bei 104 Stunden, nach denen noch ein Wert > 1 ng gemessen wurde.

außerdem, auch wenn du keine aktive Werte mehr haben solltest, würden deine Abbauwerte über 75ng/ml sein, das würde dann ein äG nach sich ziehen.

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.

Wenn du unter Drogeneinfluss kein Auto fahren darfst, darfst du es auch nicht und wirst ggf. belangt. Mengenrabatt gibt es da nicht.

S4SA123 
Fragesteller
 26.09.2013, 22:56

Es geht um THC und das letzte ma geraucht habe ich vor 4 Tagen, jedoch war ich davor exzessiver Kiffer, bin ich jetzt fürs fahren nach 4 Tagen clean oder nicht? Aktiv ist der THC gehalt ja eig nach 12 Stunden nicht mehr?!

Sirius66  27.09.2013, 07:54
@S4SA123

Dann musst du deine Frage so stellen, daß dies ersichtlich ist. Du hast gefragt, ob du 2x betraft werden darfst, wenn du 2x Mist baust - die Anwort ist JA.

S4SA123 
Fragesteller
 27.09.2013, 14:41
@Sirius66

Ich will wirklich nicht rumstreiten, aber "du" solltest einfach die Frage besser lesen, es ist alles nötig im obigen Text vorhanden, und es sollten keine Missverständnisse aufkommen.