Innerorts zu langsam?

7 Antworten

Darauf hin habe ich ihn angehupt, damit er schneller fährt

Womit wir dann schon mal bei einer Ordnungswidrigkeit deinerseits wären :-)

Abgesehen davon: Solange der Verkehrsfluss nicht behindert wird, darf jeder so langsam fahren wie er möchte.

War es möglich, an der Stelle zu überholen, hat er nichts verkehrt gemacht.

Abgesehen davon: Solange der Verkehrsfluss nicht behindert wird, darf jeder so langsam fahren wie er möchte.

War es möglich, an der Stelle zu überholen, hat er nichts verkehrt gemacht.

Auch dann wenn ein Nachfolgender überholen kann wird er behindert

Es kann also durchaus auch eine OWi beim Langsamfahrer vorliegen.

@Crack

Nein konnte nicht überholen

Hallo. das Gesetz regelt das keiner wegen seiner Fahrweise § 3. Abs, 2 der StVO. aber wie du schreibst das kaum Verkehr herrschte, also, nicht immer auf sein Recht bestehen, er ist Spazieren gefahren, Mach ich  auch, lass aber wenn von Hinten jemand kommt und mit Lichthupe, ist besser wie lautes Hupen. Du darfst das aber immer mit Gefühl,
Aber so fahren wie er möchte das darf er nicht.
Wenn er dich noch mal Anspricht, sag ihm ich hab zwar Recht aber du sollt deine Ruhe haben.

Mit freundlichem Gruß aus dem  Oldenburger Münsterland

Bley 1914

Ich glaube, dass man auch nicht zu langsam fahren darf, da man ja ein verkehrsrisiko ist und somit auch andere Autofahrer gefährdet. Man muss der Umgebung angemessen fahren

§ 3 Absatz 2 StVO regelt das! Niemand darf ohne Grund so langsam fahren, dass der Verkehrsfluss  behindert wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

Ja - aber weißt Du, ob der nicht einen Grund hatte? Vielleicht sieht er ja im Dunkeln schlecht ...

Hallo,

vielleicht sollte man die ganze Sache mit dem Gedanken

"lieber 30 km/h zu langsam, als 30 km/h zu schnell"

einfach vergessen und sich nicht weiter darüber aufregen ;-)

Viele Grüße

Michael