Als Nachmieter eine Wohnung mieten was muss man beachten?

13 Antworten

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Dieser Anbieter kann dich dem Vermieter nur empfehlen, dieser muss dich aber nicht annehmen als künftigen Mieter. Deshalb keinerlei Vertrag mit diesem (dem Anbieter) eingehen. Dein Vertragspartner wäre allein der Vermieter. Also Vorsicht! Schau dir die Wohnung an und nimm dann Verbindung mit dem Vermieter auf, möglichst gemeinsam mit dem Inserenten. Daraus ergibt sich alles Weitere.

Bezüglich der Eigenbedarfskündigung deines derzt. Vermieter: Ist die Wirksamkeit dieser EBK geprüft worden? Es gibt dafür strenge Vorschriften. Möglicherweise ist sie unwirksam. Um das prüfen zu können, stell doch bitte hier den Wortlaut ein, dann kann ich dir Näheres dazu schreiben. Bis dann mit l. G. vom albatros

newcomer5555 
Fragesteller
 22.02.2012, 19:21

Vor ungefähr 6 Monaten kam per Post der Kündigungsschreiben mit 6 Monaten frist. Ende Januar war die Frist zu Ende. Hier paar Gründe was er aufgezählt hat:

-Sein Sohn ist verheiratet und braucht die Wohnung zurzeit leben die in eienr Wohnung zusammen also(Vater,Mutter, Sohn und seine Frau, und noch ein 15 Jähriger Sohn) die Wohnung indem die Wohnen ist sehr Groß (5Zimmer ,1Küche,2WC,1Bad,usw...

  • da wir über 5 Jahren hier wohnen hat er uns 6 Monate frist gegeben

  • eine alternativwohnung können Sie nicht anbieten steht noch da und paar Gesetze aus dem Internet über Eigenbedarf sonst nichts.

albatros  23.02.2012, 01:17
@newcomer5555

Ich folgere aus deinem Ergänzungskommentar, dass der Vermieter alles richtig gemacht hat. Demzufolge ist die Eigenbedarfskündigung wirksam. Du könntest, um sicher zu gehen, die Kündigung vom Mieterverein prüfen lassen, Mitgliedschaft vorausgesetzt. Ich glaube allerdings, die kommen zum gleichen Ergebnis. Du wüsstest dann aber 100%ig, das alles korrekt ist.

newcomer5555 
Fragesteller
 23.02.2012, 12:34
@albatros

In paar Tagen findet ein Gerichtsverfahren statt wegen Räumung und Herausgabe. Was kann der Urteil sein??

Schon gruselig was manche so schreiben. Es handelt sich um wirklich nichts aufregendes sondern um einen ganz normalen Vorgang. Ein Mieter möchte die Möglichkeit haben etwas früher als zu der normalen Kündigungszeit auszuziehen. Der Vermieter stimmt dem zu, unter der Voraussetzung ein adäquater Nachmieter wird gefunden. Da muss sich nichts schlimmes dahinter verbergen, vielleicht zieht er ja zur Freundin oder hat den Arbeitsplatz gewechselt. "Albatros" meint man müsste die Eigenbedarfskündigung prüfen, aber wo ich nicht mehr "erwünscht" bin, da bleibe ich nicht, egal was das Gesetz sagt. Also schau Dir die Wohnung sorgfältig an und treffe Absprachen, falls notwendig, nur mit dem Vermieter und NUR schriftlich. Was ich mich noch frage....warum hast Du einen Gerichtstermin wegen Räumung?! Wolltest Du nicht raus und es aussitzen oder hast Du gesucht und nichts gefunden? Sollte der "neue" Vermieter davon etwas hören ist das sicher keine gute Bewerbung...wer holt sich schon einen möglichen Querulanten in die Wohnung.

Ich habe keine Ahnung was ich als Nachmieter beachten soll und was für Fragen soll ich Ihn stellen ??

Beachten mußt Du das, falls es so sein sollte, der Nochmieter nichts zu melden hat. Sprich keine Zusagen irgendwelcher Art machen kann und darf. Das ist allein Sache des Vermieters.

Die einzige Frage die Du stellen solltest ist die nach dem Namen und der Anschrift des Vermieters.

Gibt er die nicht raus bzw. nur unter irgendwelchen Bedingungen - Finger weg.

Wenn Du eine Wohnung anmieten willst.dann mache auf jeden Fall ein Übernahmeprotokoll.

Schreibe alle Mängel auf.am besten soll der alte Mieter oder der Vermieter diese beheben.

Sie müssen halt auf Alles schauen,z.b. ob eine Tür irgendwelche Beschädigungen hat,ob das Laminat Flecken hat usw.

Alle Geräte auf Funktion prüfen.

Machen Sie Bilder von dem Wohnungzustand und lassen Sie das Protkokoll von unabhängigen Zeugen( keine Verwandten) unterschreiben.

Wichtig ist, daß du dir vom jetzigen Mieter den MV aushändigen läßt, damit du ihn studieren kannst. Du trittst nämlich in die Fußstampfen des jetzigen Mieters auch was etwaige Schäden/Schönheitsreparaturen betrifft ! Also Vorsicht ! Es kann natürlich sein, daß er für irgendetwas einen Abstand haben will - auch hier ist es wichtig zu wissen, daß ein Vermieter den ursprünglichen Zustand einer Wohnung wiederhergestellt haben will, also wärst du für eine Entsorgung zuständig, wenn das Mietverhältnis endet ! Weiter solltest du dir auch das Übergabeprotokoll vom Vermieter an den jetzigen Mieter zeigen lassen - hier siehst du ob der jetzige Mieter irgendwelche Schäden verursacht hat, die du am Ende ausbessern mußt ! Ich wäre bei so etwas sehr, sehr vorsichtig !!!!

newcomer5555 
Fragesteller
 22.02.2012, 16:48

oder soll ich es lieber bleiben lassen mit dem Nachmieter..... Ich wurde schon gekündigt vom meinem jetzigen WOhnung udn die Frist ist auch vorbei und wir haben bald Gericht wegen Räumung und Herausgabe hab kein Lust noch mehr Probleme zu kriegen :(

Polo86  22.02.2012, 17:09
@newcomer5555

Vielleicht kennst du jemanden, der Makler ist oder jemanden mit Erfahrung. Es wäre besser jemanden persönlich noch bei der Besichtigung dabei zu haben, der wirklich ERfahrung hat, sonst wäre es mir persönlich zu gefährlich !

anitari  22.02.2012, 18:43

Wichtig ist, daß du dir vom jetzigen Mieter den MV aushändigen läßt, damit du ihn studieren kannst. Du trittst nämlich in die Fußstampfen des jetzigen Mieters

Hä? Wenn dann bekommt der evtl. Nachmieter einen komplett neuen Mietvertrag.

Polo86  24.02.2012, 10:29
@anitari

In dem MV, den der jetzige Mieter hat, können so manche Passagen drinnenstehen, z.B. Schönheitsreparaturen, die der Nachmieter vielleicht nicht haben will ?! Deshalb wäre es besser vorab den MV zu lesen, damit man sich im Klaren ist, welche Dinge bei MV-Ende zu erledigen sind. So kann z.B. vertraglich vereinbart sein, daß Parkett abgeschliffen und versiegelt werden muß. Der jetztige Mieter ist dann aus dem Schneider, wenn der Nachmieter einfach so in den MV einsteigt. Der neue Mieter übernimmt ja die Wohnung so wie sie ist, ohne daß die Schönheitsrepraturen durchgeführt wurden. Also ich würde den MV auf jeden Fall lesen wollen !