Als Minijobber/Bescheinigung nötig?

9 Antworten

ja, wenn der AG das will, musst du, er muss ja auch für die Krankheitstage zahlen, denn du hast auch als Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Du brauchst auch eine krankmeldung als aushilfe. Jedoch musst du nicht das original vorlegen das gibst du deinem richtigen arbeitgeber. Du bist ja auch als aushilfe krankenversichert. Solltest du über die 42 tage kommen hast du ja auch anspruch auf lohnfortzahlung. Un diekrankmeldung kriegdt du bist zu einem taf rückwirkend ausgestellt.

ja aber ich bekomme ja nur lohn wenn ich arbeite, also stundenlohn. und wenn ich nicht arbeite bekomm ich auch kein geld. also wegen lohnfortzahlung kanns dann nicht sein

Also ich habe als ich als Minijob beschäftigt mir immer gleich vom Doc einen gelben Zettel ausstellen lassen. Weil so kann dir keiner nachsagen du hast es nur gespielt oder sowas!

Und zum Thema Lohnfortzahlung sicherlich braucht man dann den gelben Zettel, aber es gibt leider reichlich Firmen die bei Minijobern keine Lohnfortzahlung machen.

42tage gelten für die lohnfortzahlung. Bist du wegen ein und der selben krank werden die kranlheitstage addiert un da ist man schneller bei 42 als man denkt