Als Minderjährige nach berlin? (15 und 16)

5 Antworten

ALso am Stadtrand von Berlin steht ein großes Schild: Betreten erst ab 18!

Nee, Quatsch. Warum solltet ihr nicht nach Berlin dürfen. Wenn ihr allein klarkommt, ist das in Ordnung. Schlafen in Hotels, auch das ist möglich. Aber wenn Jugendliche in diesem Alter ankommen, dann haben die Bedenken, ob sie ihr Geld bekommen. Meist ist es nicht das Gesetz, welches etwas verbietet, sondern es sind andere Umstände, die etwas ein wenig schwieriger machen.

Vielleicht geht es besser, wenn eure Eltern die Hotels anrufen und für euch buchen. Wenn dann geklärt ist, dass ihr dort z.B. bar zahlt, was zum Preis dazugehört ..., dann sollte das kein Problem sein.

Eine schriftliche Erklärung eurer Eltern solltet ihr dabei haben, dass sie von diesem Trip wissen und einverstanden sind. Ihr dürft das zwar auch ohne, aber dann kann es viel schneller passieren, dass man euch für jugendliche Ausreißer hält und wieder zurückbefördern will. Auch hier ... schriftliche Erlaubnis gesetzlich nicht notwendig, macht aber das eine oder andere leichter.

Wenn eure Eltern das erlaubt haben, wüßte ich nicht, was dagegen sprechen sollte. Um ohne erwachsene Begleitung verreisen zu dürfen muß man nicht volljährig sein.

Und natürlich könnt ihr auch in einem Hotel oder einer Pension übernachten. Auch dazu bedarf es keiner Volljährigkeit bzw. würde mir nicht einleuchten warum.

Ihr könnt euch ja ausweisen und habt die Erlaubnis der Eltern, oder? Die könnten für euch auch die Unterkunft buchen. Und wenn ihr diese bezahlen könnt, dann dürft ihr auch im besten Hotel Berlins übernachten.

Crush4r  09.10.2014, 09:41

nicht unbedingt. viele verlangen eine volljährige aufsichtsperson. oder eine "nahezu" notarielle beglaubigung dass die eltern einverstanden sind. wenn man also keine lust auf unerfreuliche wendungen hat und den einfachsten weg gehen will dann einfach einen volljährigen mitnehmen ( eltern sollten wissen wer es ist und es erlauben )

Franz577  09.10.2014, 09:44
@Crush4r

Oder eben vorher schon Kontakt mit dem Hotel aufnehmen und fragen, ob das in Ordnung geht.

eine aufsichtsperson über 18 sollte schon dabei sein, vorallem in berlin! das müssen aber nicht eltern oder großeltern sein, das kann auch ein älterer freund sein wo die eltern zustimmen das er solange aufpasst!

Franz577  09.10.2014, 09:40

Sollte, aber muß nicht. Die Frage war ja, ob sie es dürfen.

Crush4r  09.10.2014, 09:42
@Franz577

innerhalb deutschlands ist das in der regel kein problem. aber komplett alleine bzw. ein 15 und 16 jähriger sind sone sache, oft wird dann gesagt "nö nur mit aufsichtsperson oder erziehungsberechtigtem"

man sollte die risiken unerwarteter überraschungen also minimieren

Franticek  09.10.2014, 09:45
@Crush4r

Meine eigene Tochter ist mit 13 nach Frankreich, auch allein und ohne Zettel. Das hängt von jedem selbst ab, ob er das kann oder nicht. Aber du hast insofern Recht, dass in manchen Fällen Dinge auch etwas erleichtert werden.

Franticek  09.10.2014, 09:43

Ich frage mich, was da eine andere 18-jährige "Aufsichts"person dabei soll. Die ist auch nur 2 Jahre älter und nicht viel anders als die beiden. Ich würde eher auf eine solche verzichten, weil die sich wohl meist auch wie eine rasende Aufsicht aufspielt.

Franz577  09.10.2014, 09:49
@Franticek

Meines Wissens nach können die Eltern die Aufsichtspflicht sowieso nur an Personen ab 21 übertragen.

Eine 18-jährige Begleitperson würde an der Sache also nicht viel ändern. Diese Person selbst darf zwar überall hin, aber kann keine Verantwortung für die Minderjährigen übernehmen.

Crush4r  09.10.2014, 09:52
@Franz577

es wird in der regel immer gesagt, aufsichtspflicht übertragen ist an personen die volljährig sind möglich.

volljährig ist man mit 18!

gibt nur ganz wenige dinge wo jemand etwas nicht mit 18 machen kann, und das hier gehört soweit ich weiß nicht dazu

Franz577  09.10.2014, 10:33
@Crush4r

es wird in der regel immer gesagt, aufsichtspflicht übertragen ist an personen die volljährig sind möglich.

Da wäre ich mir aber nicht so sicher. Einer 17-jährigen wurde einmal der Zutritt zu einer Discothek verwehrt, obwohl ihre begleitende Freundin bereits 18 war und die Aufsichtspflicht von den Eltern der Minderjährigen übertragen bekommen hat.

Die Begründung war: Um die Aufsichtspflicht für Minderjährige übernehmen zu dürfen, muß man selbst mindestens 21 sein.

Und die hätten das sicher nicht gesagt, wenn das nicht geltendes Gesetz wäre.

Kann nicht das Problem sein, ich bin mit 16 mit zwei ebenso alten Freunden per Rad zwei Wochen lang durch Deutschland gereist. Kein Campingplatz, keine Jugendherberge hat Probleme gemacht.

Und außerhalb der Unterkunft sieht Euch eh kein mensch mehr an, ob Ihr nicht um die Ecke wohnt und Berliner seid.

Geld regiert die Welt ;)