Als Lügnerin bezeichnet und beleidigt, lohnt sich eine Anzeige?

6 Antworten

@Plushkiska,

über die Ausdrücke Dir gegenüber solltest Du großzügig hinwegsehen. Der Käufer lässt nur Frust ab.

Es ist niemals eine gute Idee, eine verkaufte Ware unversichert zu versenden. Es ist Dir jetzt ja nicht möglich, die Beweislast zu führen.

Der Käufer könnte auf den Gedanken kommen, gegen Dich eine Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten.

Also für den Lügner würde ich sie anzeigen, andererseits sollst du dir keine Sorgen machen und ihr auch kein Geld erstatten!!! Ein Maxibrief kann lange dauern oder gar nicht ankommen, das gleiche bei einem Postpäckchen. Hier hat die Post eine Lücke auch für Diebe in den eigenen Reihen gelassen, weil du keinen Nachweis erbringen kannst.

Wenn du aber den Versand auch so in deinem Angebot erwähnt hast, hat die Käuferin damit auch diese Möglichkeit das es nicht ankommt akzeptiert.

Ich schaue beim Kauf in Ebay immer nach der Versandart und habe dann den Verkäufer angemailt, dass ich die kosten für versicherten Versand übernehme.

Du bist absolut auf der korrekten Seite.

wolfinando62  29.12.2016, 16:16

Es gibt bei der Post eben nur eine Quittung und keinen Beleg mit Trackingnummer, deshalb besser für 3,89 € bei Hermes mit Trackingnummer  -  so kannst du dem nächsten Gemecker vorbeugen

Wegen 15 Euro wird sich kein Gericht den Finger krumm schreiben. Sag ihr, sie soll dir beweisen, dass sie den Artikel nicht bekommen hat. Und in Zukunft alles versichert verschicken - dann einfach dazu rechnen, wenn du einen Artikel verkaufst. lg

Wegen 15 Euro so ein Aufriss? Was ist nur mit den Menschen los? Nach dem Attentat in Berlin predigten noch alle Menschlichkeit, ein paar Tage nach Weihnachten haben das alle wiedre vergessen und machen ein Fass wegen sowas auf.


Schämt Euch, Beide.


Rein rechtlich: Es ist das Problem des Käufers, wenn er den unversicherten Versand wählt oder bei jemandem kauft, der keinen versicherten Versand anbietet.

Natürlich kann man eine Zivilklage wegen Beleidigung starten, viel Rennerei und rauskommen tut am Ende nichts und die Gerichte sind belastet mit solchen Banalitäten. Entscheide Du, ob Du das machen möchtest, die Richter werden sicherlich gähnen.


Wenn Menschen sich so verhalten, ist allerdings auch nicht auszuschließen, dass sie die Ware in Wirklichkeit erhalten haben. Denn auch Du kannst das ja nicht nachprüfen.

wolfinando62  29.12.2016, 16:17

genau so ist es!!