anzeige bei falschem umgang mit asbest?

4 Antworten

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Hallo,

das was du sofort machen kannst ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt informieren, zusätzlich die Polizei, die werden dann sofort diese Baustelle stillegen wenn da unsachgemäß gearbeitet wird. Du musst nichts nachweisen, die betreffenden Instanzen werden sofort sehen was los ist. Wurde aber auch schnell reagieren, nicht das die Arbeiten gleich vorbei sind und das Kind ist im Brunnen gefallen. mfg fishing

Wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt in der Stadt der Baustelle. Oder das Umweltamt, je nachdem, was es vor Ort gibt.

Die Polizei hätte heute bei Meldung die Baustelle schließen müssen! Leider trifft man immer wieder auf Personen, die sich nicht richtig auskennen. Bei den o.g. Ämtern wissen die sofort, was zu tun ist.

Die Baustelle muss mit sofortiger Wirkung eingestellt und untersucht werden. Es werden Proben genommen und evtl. Luftuntersuchungen vorgenommen.

Was sagt dein Chef dazu? Er muss sicherstellen, dass die Baustelle, auf der seine Leute arbeiten, keine Gefährdungen enthält.

die BG freut sich übrigens auch über deinen Anruf!

Du solltest beim Ordnungsamt anrufen und den Sachverhalt schildern. Die raten <Dir dann.

Das ist wirklich ein ziemlicher Hammer! Es handelt sich leider um ein Teilgebiet des Rechts (--> Arbeitsrecht), in dem ich mich nicht genug auskenne, um eine wenigstens im Ansatz fundierte Antwort geben zu können. Das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer aber meines Wissens in solchen Belangen sehr stark. Als normaler Mieter z.B. hättest Du in diesem Fall eine ganze Latte von Ansprüchen. Problematisch ist wohl, dass Du ja noch keinen Schaden hast. Die Fasern sind eingeatmet, aber haben noch nichts zerstört; ein Gesundheitsschaden hat sich (noch) nicht eingestellt (hoffe ich für Dich). Ob Absestose je bei Dir ausbricht, weiß man ja nicht (denke ich). Zum Thema Körperverletzung: Wenn der oder die Verantwortlichen von dieser Pfuscherei wissen oder fahrlässig nicht wissen, ist eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher (dann handelt es sich vermutlich gar um einen Fall der gefährlichen Körperverletzung) oder fahrlässiger Körperverletzung durchaus denkbar! Die Asbestfasern sind ja bereits im Körper. Insofern liegt eine krankhafte Veränderung des Körpers vor, was Tatbestandsmerkmal ist. Die Anzeige bei der Polizei war sicher ein erster wichtiger Schritt. Allerdings hast Du davon außer der Genugtuung keinen Nutzen! Wende Dich unbedingt an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Da ist auf jeden Fall was zu machen!

lieben dank... vieleicht hab ich ja glück und ein passender anwalt liest die frage hier zufällig noch... werd aber mal fotos und videos morgen machen.

@achherjesoists

Gern geschehen! Viel Glück dabei. Aber eines kann ich Dir direkt sagen: Wenn Du bei Gericht etwas erreichen willst, wird sich der tatsächliche Gang zum Anwalt nicht vermeiden lassen. ;-) Ich würde das zwecks Beweisbarkeit auch lieber zu früh als zu spät machen!