Ist das Verleumndung und strafbar?

3 Antworten

Das erste, was ich denken würde, wenn Person A mir das zuträgt, ob er sie noch alle hat. Das zweite, was ich denken würde, wäre, dass ich mich von so einem Menschen distanziere. Ich kann mir nie sicher sein, ob ich nicht auch in nachbarer Zukunft auf seiner Abschussliste steht und der dasselbe mit mir abzieht.

 

Zu deiner Frage: Ich würde, wenn er so Dinge verbreitet, den Kontakt zu deinen Eltern suchen, ihnen das beichten und wie vorgegangen werden kann. Der zweite Schritt wäre, zu den Lehrern zu gehen und das zu besprechen. Wenn das alles nichts hilft, er macht weiter und die Gerüchte nehmen zu, würde ich den Weg zu einer Anzeige nicht scheuen.

 

Auch wenn diese Person A von einigen nicht ernst genommen, aufgrund seiner Aktionen, wird er wohl immer weiter machen und er wird (leider) auch Verbündete finden, die ihn wohl unterstützen. Daher ist es das allerbeste, so schnell wie Möglich einen Riegel davor zu schieben.

 

 

Hatte die Person bereits ermahnt aber ohne Erfolg.. Die Chatverläufe kann ich doch als Beweismittel der Polizei vorlegen oder? 

@goldeneye43

Ist es dieselbe Person, die dich wegen Stalking/Nachstellung angezeigt hast und zu dem Verfahren, zu dem du schon hunderte gleichartige Fragen gestellt hast?

Ja, dies kann man zur Anzeige bringen, wenn genug Beweise vorhanden sind. Allerdings haben Polizisten und Richter wichtigeres zu tun, als streitende Kinder zu bestrafen.

Sprich mit deinen Lehrern bzw notfalls mit dem Schulleiter und sag ihnen, dass du über eine Anzeige in ihrem Zuständigkeitsbereich nachdenkst. Wenn auf dem Schulgelände, während der Schulzeit, Straftaten geschehen und die Lehrer davon wissen und nichts unternehmen, machen diese sich ebenfalls strafbar. Damit kann man den Lehrern auch drohen, falls sie einen nicht ernst nehmen. Erst wenn dies scheitert, würde ich zur Polizei gehen.

Das dürfte noch unter die Meinungsfreiheit fallen. Ferner ist Verleumdung ein Privatklagedelikt und bei eurem jugendlichen Alter bar jeder Strafverfolgungsnotwendigkeit.