Jobcenter will, dass ich arbeite (schwanger)?

18 Antworten

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und bis zum Mutterschutz beginnend ab der 6 Woche vor dem errechneten Geburtstermin kann man arbeiten gehen, wenn kein allgemeines Beschäftigungsverbot vor dieser Zeit ausgesprochen würde !

Du hast auch kein Anrecht darauf nur in einem bestimmten Zweig zu arbeiten, die Beschäftigung muss nur deinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten entsprechen.

Es gehört also derzeit noch zu deiner Mitwirkungspflicht dich zumindest um einen zumutbaren Job zu bemühen, also sich auch auf evtl.Stellenangebote vom Jobcenter zu bewerben, zumindest dann, wenn in den Angeboten eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, die dich aufklärt was es für Folgen hat wenn du dich ohne wichtigen Grund nicht bewirbst.

Wenn du euer Kind dann selber betreuen möchtest, dann kannst du da bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres machen, denn zumindest bis dahin musst du der Vermittlung in Arbeit nicht zur Verfügung stehen, musst das dem Jobcenter nur vorher mitteilen.

Das ist verständlich, dass das Jobcenter möchte, dass du arbeiten gehst. Aus welchem Grund solltest du jetzt auch bist zur Geburt zu Hause bleiben? Der Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes ist 6 Wochen vor der Geburt außer du hast ein fachärztliches Attest vorliegen aufgrund einer Risikoschwangerschaft aber das scheint nicht der Fall zu sein.

Ich wüsste nicht, welche pädagogische Einrichtung mich nur für einige Monate einstellt

Deswegen musst Du Bewerbungen schreiben

ob ich überhaupt in solchen Einrichtungen arbeiten darf?

Über ein eventuelles Berufsverbot entscheidet der Arzt. I.d.R. wird für Schwangere, die mit Kindern arbeiten, ein Berufsverbot ausgesprochen.

Heißt, ich muss meinen Frauenarzt fragen, ob ich überhaupt arbeiten darf? Und dieser Entscheidet das dann ?

Nein, in dem Fall entscheidet das der Arbeitgeber. Und dieser ist zu einem Beschäftigungsverbot verpflichtet, es sei denn er kann eine alternative Tätigkeit anbieten, die keine Gefahr für Mutter und Kind darstellt.

@DieKatzeMitHut

Der Arzt kann ebenfalls ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

@stefan1531

Das kommt auf die Umstände an - in sozialen Einrichtungen, speziell in der Arbeit mit Wickelkindern, geht es um das Ansteckungsrisiko. Und nein, da kann der Frauenarzt eben kein Verbot aussprechen, es muss vom Arbeitgeber kommen.

Der Frauenarzt könnte krankschreiben - das führt dann aber dazu, dass man nur noch Krankengeld erhält, nach den ersten 6 Wochen.

Na klar kannst du arbeiten, solange du nicht im Mutterschutz bist,d.h. kurz vor der Entbindung stehst, kann das Jobcenter das verlangen. Ob du so etwas findest sei mal dahingestellt aber bewerben musst du dich in jedem Fall, wenn du keine Kürzungen kriegen willst.

Ja, allerdings gibt es in sozialpädagogischen Einrichtungen neue Regelungen bezüglich Schwangere. Allerdings weiß ich nicht, ob es in meinen Budesland auch gilt.

@vik405

Vorschlag:

Erkundige Dich über diese Regelungen, von denen Du bisher nur "vage" Kenntnis zu haben scheinst.

""Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?""

Juristisch keine.

""Ich wüsste nicht, welche pädagogische Einrichtung mich nur für einige Monate einstellt ""

Ich auch nicht, und ich habe auch keine Ahnung, was der AA-Vermittler sich dabei gedacht hat. Da Du aber noch arbeitsfähig i.S. des Gesetzes bist, musst Du der Aufforderung folgen und Bewerbungen schreiben. Es gibt Schlimmeres!

Es soll Frauen geben, die tatsächlich bis zum Beginn der Mutterschutzfrist arbeiten.

@KHSchindelar

Ja natürlich, und das ist doch gut. Meine Sorge ist jedoch, dass mich niemand für so eine kurze Zeit einstellen würde.

@vik405

Warum versuchst Du es nicht.

Dass Dich jemand per HeadHunter sucht ist eher unwahrscheinlich,

ergo "Selbst ist die Frau". Welcher Arbeitgeber Dich für so kurze Zeit einstellt, ist wirklich nicht Deine Entscheidung, das entscheidet ein möglicher Arbeitgeber.

Gebe ihm die Chance !!! - Bewerbe Dich.

@KHSchindelar

Habe erst gestern den Anruf vom Jobcenter bekommen. Also kam ich ja noch nicht dazu.