Fragen zur KITA Gebühren?

1 Antwort

hinsichtlich der Kita-Gebühren kann man das überhaupt nicht pauschal beantworten. Jede Kommune kann hier eigene Regeln aufstellen- wobei ich es aus unserer Stadt und auch von den meisten umliegenden Städten so kenne, dass alle Einkünfte eines Kalenderjahres für die Berechnung der Gebühren herangezogen werden - also nicht nur das steuerpflichtige Einkommen. Der 50 % Zuschuss des AG, Kindergeld und Elterngeld wären hier also voll anzurechnen. Weiterhin sind Werbungskosten generell immer an- bzw. heraus zu rechnen. Bei euch kann das aber durchaus anders sein- die meisten Kommunen haben das auf ihren Internetseiten erläutert. Weiterhin kann man Elterngeld bei einer Teilzeittätigkeit bis zu 30 Stunden beziehen- bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus der Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der betreuende Elternteil erhält das Elterngeld als Ersatz für den entfallenden Einkommensteil. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich durchschnittlich erzielten Einkommen aus der Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges.