Nach Elternzeit kündbar auch mit unbefristet?

6 Antworten

Der AG kann einem AN nach der Elternzeit selbstverständlich genau so kündigen, wie jedem anderen AN auch. Den besonderen Kündigungsschutz gibt es nach der Elternzeit nicht mehr.

Ob Dein Chef Dich allerdings tatsächlich kündigen kann, kommt auf die Umstände an.

Wenn Du in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest, greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen. Da spielt es auch keine Rolle, dass Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast.

Arbeitest Du nicht im Kleinbetrieb, braucht der AG schon einen guten Grund zur Kündigung. Gegen eine Kündigung kannst Du auch Kündigungsschutzklage einreichen (innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung).

Um Deine Frage mit "Ja" oder "Nein" beantworten zu können, fehlen mir hier Informationen. Da solltest Du schon etwas mehr erzählen. Warum will Dein AG Dich kündigen? Befürchtest Du eine personenbedinge, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung?

Auf alle Möglichkeiten kann und werde ich hier nicht eingehen, das wäre sowieso nur Spekulation

Ergänzend anzumerken wäre hier noch, dass der AG natürlich auch im Geltungsraum des Kündigungsschutzgesetzes jederzeit eine ordentliche Kündigung aussprechen kann. Diese wird nicht automatisch unwirksam, nur weil eine Klage zur Unwirksamkiet führen würde. Der AG braucht also nur dann einen guten Grund, wenn der AN gegen de Kündigung vorgeht.

Das kam bei dir nicht so klar rüber, auch wenn du das natürlich gemeint hast.

Er will mich nicht kündigen , meine Frage war nur ob er es kann. Ich will evtl selber gehen nur ist diese Entscheidung nicht so einfach

Nach der Elternzeit gilt wieder der normale arbeitsrechtliche Mechanismus. Das bedeutet, dass erst einmal der Arbeitgeber dir immer kündigen kann. Ob die Kündigung wirksam ist ist eine andere Frage. Dies erfährst du, wenn du 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichst.

In der Regel macht eine Kündigungsschutzklage nur Sinn, wenn Kündigungsschutz besteht. Nur dann benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Kündigungsschutz hast du, wenn in dem Betrieb rechnerisch mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit tätig sind und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Aber auch hier bitte berücksichtigen, dass der Kündigungsgrund nur hinterfragt wird, wenn fristwahrend Kündigungsschutzklage eingereicht wird.

Nach Ablauf der Elternzeit besteht kein besonderer Kündigungsschutz mehr. Möglicherweise gibt es hier jedoch andere Angriffspunkte. Die neuere Rechtsprechung des europäischen Gerichtshof bietet hier einige Ansatzpunkte. Von daher mit einem wer sie hätten arbeitsrechtlichen Anwalt besprechen, sollte eine Kündigung tatsächlich drohen

Es kommt auf den Kündigungsgrund an. Aber generell darf er auch bei einem unbefristeten Vertrag kündigen

Ja natürlich. Die Beründung lautet, weil jeder Arbeitnehmer gekündigt werden kann, wenn kein besonderer Kündigungsschutz besteht.

Ja klar kann er das. Du bist durch den unbefristeten Vertrag ja nicht automatisch unkündbar. Dein Chef muss sich lediglich an die gesetzliche oder im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist halten.