Kann man(n) die Elternzeit für 2 Wochen unterbrechen um vollzeit zu arbeiten?

3 Antworten

Sobald Du mehr als 30h arbeitest, verlierst Du den Elterngeldanspruch. Und auch wenn du Teilzeit arbeitest, wird dir hier vom Elterngeld abgezogen.

Du kannst dir den Termin auch nicht frei aussuchen, Anfang der Elternzeit ist immer vom Geburtstermin des Kindes abhängig. Ist das Kind bspw. am 13.04. geboren, kannst Du immer ab dem 13. eines Monats bis zum 12. des Folgemonats Elternzeit nehmen. 

Du kannst die zwei Monate aber getrennt voneinander nehmen, aber dich immer an den Geburtstermin halten. Also im vorangegangenen Beispieldatum bspw. vom 13.07. bis 12.08. und dann ab 13.10. bis 12.11. ist auch für Deinen Urlaub vorteilhaft, weil dir der Arbeitgeber für *volle Kalendermonate* 1/12 Urlaub abziehen kann. Machst du die zwei Monate zusammenhängend, sind also 1/12 Urlaub weg, machst du die zwei Monate getrennt voneinander, kann er dir in dem Beispiel gar keinen Urlaub streichen

Aber zum Thema "ich muss arbeiten" - du musst gar nix. Wenn du die Elternzeit wie vorgeschrieben 7 Wochen vorher beim AG angemeldet hast, kann er das weder ablehnen, noch dir einen anderen Zeitpunkt vorschreiben, dich noch zum Arbeiten abrufen. Fertig.

Danke für deine Antwort.

Dass ich die 2 Monate getrennt voneinander nehmen kann, ist mir klar. Ist es jedoch möglich das Ganz nicht in Monatsschritten zu machen, sondern eben in einer 2-Wochen-Stückelung?

Für Elternzeit kann ir Urlaub abgezogen werden? Das war mir neu.

Zum Thema "arbeiten müssen": ich weiß dass ich dass ich nicht muss, aber wenn man mit Chef und Kollegen sehr gut auskommt, kann  man ja versuchen die Elternzeit so anzupassen dass es für alle passt.

@noerm

Nein, Stückelungen unter einem Monat - abhängig vom Geburtstermin des Kindes - sind  Elterngeld-technisch nicht möglich.

Urlaub kann gekürzt werden. Siehe Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG  § 17 Urlaub Abs. 1: 

Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

Elternzeit kannst du grundsätzlich so nehmen wie du willst.

Möchtest du aber Elterngeld dazu haben, solltest du - um Nachteile zu vermeiden - die Elternzeit dringend an die Lebensmonate anpassen.

Wenn das Kind zB am 10.05. geboren wurde, solltest du die EZ (und das EG) vom 10.07. bis 9.8. nehmen (und später einen 2. Monat). Oder, wenn es zwei Monate am Stück sein sollen (was eine Urlaubskürzung nach sich zieht), dann 10.07. bis 9.9.

Du kannst übrigens auch während der EZ arbeiten gehen. Allerdings nur 30 Std/Woche. Und der Verdienst wird beim Elterngeld angerechnet (= weniger Elterngeld).

Danke für die Antwort.

Das Kind ist am 27.7. geboren. Geplant wäre jetzt vom 13.7. - 04.09. dann 2 Wochen arbeiten (bis zum 16.9. und dann bis 26.9. nochmal Elternzeit zu nehmen.

Dass ich in der Elternzeit 30h/W arbeiten kann weiß ich, aber ich möchte mich schon gern 2 Monate um das Kind kümmern und nicht arbeiten.

Arbeitest du mehr als 30 Std/Woche, verlierst du den Anspruch auf Elterngeld.

Kannst du nicht 2 Monate Elterngeld beanspruchen, bekommst du gar kein Elterngeld (Mindestbezug: 2 Lebensmonate)

Danke für Antwort.

Ich nehme ja 2 Monate, nur eben nicht zusammenhängend.

@noerm

Das funktioniert aber so nicht!

Beginnt die EZ am 13.07., dann ist davon der 12. Lebensmonat betroffen. Sie reicht bis zum 4.9., also bis zum LM 14.

Darin gibt es nur für LM 13 (27.07. bis 26.08.) gescheit Elterngeld.

Der Rest ist murks!

Und fürs Elterngeld für LM13 fehlt dir der 2. komplette Elterngeldmonat.

Es ist nötig, 2 komplette Lebensmonate Elterngeld zu nehmen. Während dieser Zeit darfst du nicht mehr als 30 Std/Woche machen! Sonst fällst du raus.

Wolltest du zb 27.07. bis 26.09. Elterngeld nehmen, könntest du drumherum (unbezahlte) Elternzeit nehmen. Taggenau.