Sselbständige Nebentätigkeit oder Freiberufler (Fotograf)?
Ich bin Arbeitnehmer und möchte demnächst entweder ein Nebengewerbe anmelden oder als freiberufliche Tätigkeit.
Bezgl. Kleinunternehmerregelung hab ich mich schon eingelesen. Was ist denn für den Anfang besser? Von vorne herein nebenbei als Freiberufler mit UST und oder Nebengewerbe anmelden und ohne UST Abzug?
2 Antworten
Hi Moby91,
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps hierzu findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
wie z.B.: https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php
https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php
Gruß siola55
1) Umsatzsteuer: Wahl zwischen Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung.
Ich persönlich würde mir den Aufwand mit der Umsatzsteuer (Rechnungen, Voranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen) nicht machen, wenn es nicht sein muss, sondern beantragen, als Kleinunternehmer behandelt zu werden.
Die Privatkunden freuen sich, wenn sie nicht zusätzlich die 19% Umsatzsteuer bezahlen müssen.
2) Einkommensteuer, Gewerbesteuer:
Auftragsarbeiten für Kunden gegen Entgelt sind immer gewerblich im Sinne des § 15 EStG, also zwingend Gewerbeanmeldung.
(Freiberuflich im Sinne des § 18 EStG wäre es, wenn man - ohne dafür einen Kunden zu haben - zuerst ein künstlerisches Foto aufnimmt und danach erst einen Käufer für das Bild sucht. Oder Fotojournalismus, Bildberichterstattung.)
Alle Angaben ohne Gewähr :-)