Sselbständige Nebentätigkeit oder Freiberufler (Fotograf)?

2 Antworten

1) Umsatzsteuer: Wahl zwischen Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung.
Ich persönlich würde mir den Aufwand mit der Umsatzsteuer (Rechnungen, Voranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen) nicht machen, wenn es nicht sein muss, sondern beantragen, als Kleinunternehmer behandelt zu werden.
Die Privatkunden freuen sich, wenn sie nicht zusätzlich die 19% Umsatzsteuer bezahlen müssen.

2) Einkommensteuer, Gewerbesteuer:
Auftragsarbeiten für Kunden gegen Entgelt sind immer gewerblich im Sinne des § 15 EStG, also zwingend Gewerbeanmeldung.
(Freiberuflich im Sinne des § 18 EStG wäre es, wenn man - ohne dafür einen Kunden zu haben - zuerst ein künstlerisches Foto aufnimmt und danach erst einen Käufer für das Bild sucht. Oder Fotojournalismus, Bildberichterstattung.)

Alle Angaben ohne Gewähr :-)