Privatinsolvenz in Deutschland aber in der Schweiz leben und arbeiten?

3 Antworten

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Man kann in jedem Land der EU einen Insolvenzantrag stellen. Allerdings soll "Insolvenztourismus" verhindert werden, also dass sich der Schuldner nach Belieben raussucht, in welchem Land er seine Insolvenz durchführen will. Deshalb kann man einen Antrag immer (nur) dort stellen, wo man zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Lebensmittelpunkt hat. Dazu sollte man dort

  • polizeilich gemeldet sein,
  • eine Wohnung haben und im Zweifel
  • nachweisen können, dass man tatsächlich dort lebt.

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, kann man nach Belieben ins Ausland gehen und dort leben. Man muss dann nur für den Insolvenzverwalter erreichbar sein. Nach meiner Erfahrung als Insolvenzverwalter wird nicht geprüft, wie lange jemand in Deutschland schon lebt. Also: in Deutschland wohnen und gemeldet sein, Insolvenzantrag stellen und nach Verfahrenseröffnung wieder in die Schweiz gehen sollte kein Problem darstellen. Ich habe selbst mehrere Schuldner bei denen ich Verwalter bin, die in der Schweiz leben und arbeiten.

Wie ich kürzlich bei einem Deutschen TV-Sender erfahren habe, dauert ein Privatkonkurs mindestens 6-7 Jahre in Deutschland. In der Schweiz verjähren Schuldscheine nie, finde ich korrekt so. Es gibt mir wirklich sehr zu denken, dass eine "Hûre" ihre Schulden nach 6 Jahren einfach so abstreichen kann, und ein 20-jähriges Madel, mit Schulden von 10000 Euro und mit einem 4-jährigen Töchterlein, wohlverstanden stets abhänig von HartzIV und den mtl. Uberweisungen von 2000 Euro Steuergelder!!! Sowas gibt es in der Schweiz nicht, dann würde erst mal der Pappa vom Töchterlein an die Kasse gebeten, und wen der zahlungsunfähig ist, seine Eltern!!! :-)))

Sorry, aber den Seich glaubst ja selber nicht!

  1. Seit 1997 haben Verlustscheine eine Verjährungsfrist von 20 Jahren!

erst mal der Pappa vom Töchterlein an die Kasse gebeten, und wen der zahlungsunfähig ist, seine Eltern

Sippenhaftuung gibts in der Schweiz definitiv nicht!

Oder erkläre mir mal warum der ERB vor dem Konkurs noch schnell sein Haus auf die Kinder überschreiben konnte!

natürlich kannst du das, aber du kommst vom regen in die Traufe: Das Betreibungsrecht ist in der Schweiz wesentlich schärfer, als in D. So kennt man zum Beispiel keinen Schulderlass nach 7 Jahren. Der Verlustschein verjährt erst nach 20 jahren und kann mit einer neuen Betreibung jederzeit wieder aktiviert werden. Wenn du deinen verpflichtungen nicht nachkommst, kann der Gläubiger jederzet in der Schweiz eine Betreibungsbegehren stellen. Da er auch beweisen Kann, dass er Forderugen an dich hat, kann er bis zur Pfändug gehen. auch die Lohnpfändug lkann er veranlassen, was in der Schweitz immer noch ein grosses Handicap bei der Jobsuche ist. Eine Anstellung bei einer Bank kannst du dann vergessen.

Schlimmer noch: der Gläubiger kann noch Arrest beantragen, wenn er dem Gericht glaubhaft nachweisen kann, dass Fluchtgefahr besteht, was er in jedem Fall tun wird, da du dich ja aus D dich verdrückt hast.

Genaueres findest du unter diesem Merkblatt:

http://www.rheinfelden.ch/preview/dl.php/de/459ac042bed3d/Merkblatt+f%FCr+Gl%E4ubiger+SchKG.pdf