anzeige gegen in der schweiz lebende person

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Da hast du Glück: In der Schweiz gibt es ein wesentlich rigoroseres Gestz, betreffend Schulden. Du kannst die Person betreiben lassen. Eine Betreibung kann eingeleitet werden, ohne dass ein Nachweis der Schuld da ist. Erst wenn er gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhebt, musst du Beweise nachlegen.

Allerdings musst du ihm am Wohnort betreiben, und die Kosten vorschiessen.

Guggsch mal hier: http://www.rheinfelden.ch/dl.php/de/524125f613260/Merkblatt_fur_Glaeubiger_SchKG.pdf

In der Schweiz wird die Zwangsvollstreckung auf Geldzahlung und Sicherheitsleistung auf dem Wege der "Schuldbetreibung" durchgeführt. Sie ist geregelt im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vom 11. April 1889, mit seitherigen Abänderungen). Diese Regelung wird im vorliegenden Merkblatt in einem kurzen, auf die praktischen Bedürfnisse des Gläubiger ausgerichteten Teilüberblick dargestellt.

Wichtig ist, dass du den Vertrag hast, und dass du den Schuldner nochmals per eingeschriebeben Brief auf den Zahlungsverzug aufmerksam machst und ihm eine Frist zur Zahlung setzt.

Die Betreibung kannst du ja androhen.

Hallo,

um eine Anzeige zu erstatten, muß eine Straftat vorliegen. Wenn also B in betrügerischer Absicht gehandelt hat, kann man eine Anzeige überlegen. Aber von einer Strafanzeige bekommt man sein Geld nicht zurück.

Dazu muß man zivilrechtlich gegen B vorgehen und das kann A auch von Deutschland aus.

Gruß

dervagabund

Und welche zivilrechtlichen Schritte kann man da einleiten ?

Du kannst die Person betreiben lassen, oder ein Inkasso Büro beauftragen. Google mal Betreibungsamt Viel Glück!