Als Aushilfe Krankengeld?

1 Antwort

Du arbeitest schon länger als vier Wochen im Betrieb, somit muss der AG Dir bei Krankheit Entgeltfortzahlung leisten.

Er muss Dich so bezahlen, wie Du ohne Krankheit hättest arbeiten müssen und bezahlt worden wärst.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und ist im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.