Zuschlag Weihnachten Aushilfe

4 Antworten

Wenn du an anderen Feiertagen Zuschläge bekommst , dann natürlich auch an den Weihnachtsfeiertagen.

Bei uns bekommen die Minijobber auch die Zuschläge an Sonn und Feiertagen - aber ich denke das kommt auf den Vertrag an .

Sonntags und nachts noch nie Zuschläge bekommen

@Coopa95

Dann schauts wohl schlecht aus :(

Einen gesetzlichen Anspruch auf SFN-Zuschläge gibt es nicht. Wenn es nicht vertraglich vereinbart ist, muss der ArbG nicht zahlen.

Auch Minijobber haben die gleichen Rechte, wie andere Arbeitnehmer. Dazu gehören selbstverständlich auch die Feiertagszulagen.

Es gibt keinen gesetzlich verankerten Anspruch auf Feiertagszuschläge. "Andere Arbeitnehmer" könnten diesen Anspruch also ebenfalls nur durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung haben und dann bestünde für den ArbG immernoch die Möglichkeit in den Verträgen der Aushilfen zu formulieren, dass derartige Zuschläge mit dem vereinbarten Stundenlohn abgegolten sein sollen. Das wäre nicht zu beanstanden.

Natürlich haben Minijobber und die anderen Arbeitnehmer die gleichen Rechte!

Aber wer sagt denn, dass "andere Arbeitnehmer" überhaupt einen Feiertagszuschlag erhalten, den es sowieso nur arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart gibt?

Ich fürchte nicht. Aber da fragst du am besten beim Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber ist da wohl der falsche Ansprechpartner. Wenn er von sich aus zahlen würde, wäre die Frage wohl überflüssig.

@DerHans

Na wer wenn nicht der Arbeitgeber kann denn diese Frage sicher beantworten? Hm?

Und wenn er nicht dazu verpflichtet ist wäre das die Chance sowas vllt aus zu handeln.