Aushilfe Urlaubstage?

2 Antworten

Grundsätzlich sagt das Bundesurlaubsgesetz, dass der AG die Urlaubswünsche der AN (egal ob Vollzeit-/Teilzeit-/Minijob) zu berücksichtigen hat (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

Deine Chefin kann aber Urlaubswünsche ablehnen, wenn es "dringende" betriebliche Belange gibt oder andere AN, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, Deinen Urlaubswünschen entgegenstehen.

Ein AG kann bis zu 3/5 des Urlaubsanspruchs der AN "verplanen", z.B. für Betriebsferien, Schließung an Brückentagen. Den kompletten Urlaub darf der AG nicht vorgeben.

Nachtrag:

Vom AG vorgegebene Urlaubstage müssen aber lange im Voraus bekannt sein. Der AG kann z.B. Anfang des Jahres auf die geplanten Betriebsferien verweisen oder z.B. im April auf Schließung "zwischen den Jahren".

Er kann aber nicht heute kommen und mitteilen, dass in z.B. zwei Wochen oder zwei Monaten für zwei Tage geschlossen ist.

Hallo,

nur weil jemand Aushilfe ist, ist er kein Mensch zweiter Klasse - das Bundesurlaubsgesetz gilt auch für eine Aushilfe.

Urlaub ist demnach nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren, sofern keine wichtigen, betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

LG, Chris