Krank bei Minijob! Bekomme ich das bezahlt?

5 Antworten

Ja, du bekommst diese Stunden bezahlt.

Jedoch wird das so berechnet: es wird die tgl. durchschnittliche Arbeitszeit  aus den letzten 3 Monaten ermittelt.

Denn viele Minijober arbeiten nicht nach mtl. Festgehalt sondern werden nach Stunden bezahlt.

Denn 450€ Basis bedeutet nicht, dass du auch jeden Monat diese 450€ erhälst.

Jedoch wird das so berechnet: es wird die tgl. durchschnittliche Arbeitszeit  aus den letzten 3 Monaten ermittelt.

Das ist in diesem Fall falsch!

Der Fragesteller ist für die Zeit zu bezahlen, für die er ursprünglich während der Erkrankung im Dienstplan zur Arbeit eingeteilt war: Lohn-/Entgeltausfallprinzip!

@Familiengerd

familengerd, deine Antwort ist falsch. Er bekommt für die kompl. Dauer der AU die durchschnittlichen Stunden berechnet, auch wenn er nicht eingeteilt war.

@Griesuh

deine Antwort ist falsch.

Nein!

Wenn es für die Zeit, in der der Arbeitnehmer krank ist, für ihn eine Dienstplaneinteilung gab, dann erhält er die Vergütung entsprechend dieser Einteilung.

Es gilt das Lohn-/Entgeltsausfallprinzip!

Beispiel:

Der Arbeitnehmer arbeitet meist jeweils 3 Stunden Montag, Mittwoch und Freitag. Jetzt wird er in einer Woche laut Dienstplan nur für Donnerstag und Freitag zu je 2 Stunden eingeteilt.

Erkrankt er nun in eben dieser Woche, erhält er Entgeltfortzahlung für diese jeweils 2 Stunden am Donnerstag und Freitag - und nicht für die üblicherweise geleisteten jeweils 3 Stunden Montag, Mittwoch und Freitag (das gilt selbstverständlich auch, wenn er in einem solchen Fall länger als sonst üblich hätte arbeiten sollen).

Siehe dazu Wedde, Peter [Hrsg.]: Arbeitsrecht. Kompaktkommentar zum Individualrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, München, 2. Auflage 2010, Seite 813, Rd-Nr 15 (zum Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Entgelts").

Nur wenn es für die Zeit der Erkrankung keine Dienstplaneinteilung gab, erhält er krankentäglich Lohnfortzahlung entsprechend dem durchschnittlichen arbeitstäglichen Verdienst in der Vergangenheit.

Als Referenzzeitraum sind dann übrigens nicht 13 Wochen/3 Monate zu wählen, sondern - vor allem bei stark schwankenden Arbeitszeiten - ein Zeitraum von 6 bis 12 Monaten, um Zufallsergebnisse zu vermeiden (a.a.O. Seite 814, Rd-Nr 16 ff ).

Noch Fragen?

@Griesuh

@Griesuh:
Das ist in diesem Kontext falsch. Besteht eine Dienstplaneinteilung mit Fixzeiten, ist die Entgeltfortzahlung auf Grundlage der krankheitsbedingt nicht ausgeführten Dienststunden zu berechnen.

auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. nur ein Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse besteht nicht.

wie ist dein Arbeitsvertrag gestaltet? Beschäftigung auf Zuruf? feste Arbeitstage?

Wenn du an diesen Tagen im Dienstplan eingetragen warst, es sich also um "feste" Arbeitszeiten handelt, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung für die ausgefallene Zeit.

Wie wird denn dein Gehalt berechnet?

In deinem Arbeitsvertrag müsste ein festes Gehalt stehen. Dieses steht dir am Ende des Monats  zu. Egal ob du ein paar Tage krank warst oder nicht.

Es steht zwar bei Vergütung Festlohn angekreutzt, also 450 €/monatlich, doch ich muss immer einen Stundenzettel abgeben und bekomme die Vergütung nach Anzahl der gearbeiteten Stunden.

@MarcoKn

Wenn du krank geschrieben bist, ist der Arbeitgeber verpflichtet dein Gehalt zu zahlen. Deine nicht geleisteten Stunden sind somit "entschuldigt" (Zu minderst bei weniger als 6 Wochen Krankheit am Stück)

@Kefflon

Also trage ich die Stunden ganz normal in den Stundenzettel ein als wenn ich anwesend gewesen wäre! Oder mit dem Zusatzvermerk k für krank?

@MarcoKn

Theoretisch ja(als krank eintragen). Wenn dein Arbeitgeber meckert, argumentiere mit der ärztlichen Krankmeldung.

Wichtig ist, dass darüber nichts im Arbeitsvertrag steht und das es sich bei den 450€ um ein Festgehalt handelt.

@Kefflon

Wichtig ist, dass darüber nichts im Arbeitsvertrag steht und das es sich bei den 450€ um ein Festgehalt handelt.

Das hat mit "Festgehalt" überhaupt nichts zu tun!

Der Fragesteller wäre für die Stunden, die er laut Dienstplan während der Erkrankung eigentlich hätte arbeiten sollen, selbstverständlich auch dann zu bezahlen, wenn es kein "Festgehalt" geben würde!

Denke eher nicht, da man meistens nur die geleisteten Stunden bezahlt bekommt.

Selbstverständlich besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch im Minijob.

Hier ist der Fragesteller nach dem Lohn-/Entgeltausfallprinzip für die Stunden zu bezahlen, die er laut Dienstplan an den Krankentagen eigentlich hätte arbeiten sollen.