Als Aushilfe krank was jetzt?

3 Antworten

Wenn Du an dem Tag an dem Du krank bist zur Arbeit eingeteilt bist, muss der AG Dich so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Das nennt sich Entgelt-/Lohnfortzahlungsprinzip

Auch bei Minijobs/Aushilfen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Voraussetzung ist, Du bist schon länger als vier Wochen im Betrieb. Erst dann ist der AG verpflichtet Entgelt für Krankheit zu bezahlen (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz)

Das kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an.Normalerweise mußt Du nichts nachholen.Du solltest aber Deinem Chef rechtzeitig Bescheid geben -damit er für Ersatz sorgen kann -und am besten zusätzlich noch eine Krankmeldung vom Arzt übergeben.

Wenn man krank ist, muss man selbstverständlich nicht nacharbeiten, sofern eine Krankschreibung vorliegt. Der moderne Sklaventreiber versucht aber seinen "Mitarbeitern" gern etwas Anderes einzureden.