Krank bei Teilzeit - nachholen notwendig?

2 Antworten

Wenn Du schon länger als vier Wochen im Betrieb arbeitest, muss Dein Arbeitgeber Dich für die Tage die Du wegen Krankheit nicht arbeiten konntest, so bezahlen, als hättest Du gearbeitet.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und ist im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Durch Krankheit können keine Minusstunden entstehen und man muss auch nicht "nacharbeiten".

Für dich gilt genau das gleiche wie für alle anderen Arbeitnehmer: im ersten Monat der Beschäftigung übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld, es gibt keine Lohnfortzahlung.

Wenn du möchtest, kannst du natürlich mit deinem Arbeitgeber darüber reden, zu anderen Zeiten zu arbeiten. Ich würde es nicht tun.

im ersten Monat der Beschäftigung übernimmt die Krankenkasse das krankengeld, es gibt keine Lohnfortzahlung

Abgesehen davon, dass es nicht um den ersten Monat, sonder um die erste 4 Wochen/28 Kalendertage geht:

Wenn das Arbeitsverhältnis seit Oktober besteht, sind diese 4 Wochen inzwischen vergangen!

Es besteht dann also Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Mittwoch.