Was ist mit dem Arbeitslosengeldanspruch bei ärztlichem Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft?

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Hier Erläuterungen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schwangerschaft-beschaeftigungsverbot-und-arbeitslosigkeit_185558.html

Vereinfacht zusammengefaßt

Es kann grundsätzlich nur Frauen treffen, deren Befristung ausläuft oder die selbst kündigen, da sie ja nicht kündbar sind.

Um Anspruch auf ALG-I zu haben, muß man vermittelbar sein - wenn man keinerlei denkbaren Tätigkeiten mehr ausüben dürfte, dann wäre man nicht mehr vermittelbar und damit besteht auch kein Anspruch auf ALG-I.

Das individuelle Kündigungsverbot bezieht sich ja meist konkret auf die Tätigkeit, die man aktuell ausübt - wenn der Arzt nun bestätigt, daß man nicht für alle denkbaren Tätigkeiten ein Kündigungsverbot ausgesprochen hat, sondern nur für die spezielle aktuelle Tätigkeit (oder eine ähnliche Tätigkeit), dann hat man Anspruch auf ALG-I, denn man wäre ja in eine andere Tätigkeit vermittelbar - es ist also letztendlich die Entscheidung des Arztes maßgeblich.

Beispiel:

Kündigungsverbot als Verkäuferin wegen stehender Tätigkeit - man könnte aber eine sitzende Tätigkeit im Büro machen - dann Anspruch auf ALG-I, da man dann ja vermittelbar wäre.

Rasenderrolli  13.10.2021, 05:17

Heißt also es wäre dann nur ein Anspruch auf harz4 vorhanden oder?

Dea2019  13.10.2021, 05:34
@Rasenderrolli

Jein. Wenn du ein vollständiges Beschäftigungsverbot hast, dann bist du arbeitsunfähig und hast ggf Anspruch auf Krankengeld. Frage mal deine Krankenkasse.

Rasenderrolli  13.10.2021, 05:35
@Dea2019

Ok dieser Anspruch verfällt ja nach 6 Wochen oder besser man hat nur 6 Wochen Krankengeld. Ok dies fehlte mir nur in deinem Text für mein Verständnis danke

Dea2019  13.10.2021, 05:38
@Rasenderrolli

Falsch. Krankengeldanspruch hat man für 78 Wochen innerhalb der Drei-Jahres-frist!

Rasenderrolli  13.10.2021, 05:45
@Dea2019

Ok danke