Alkohol am Steuer zum wiederholten mal

10 Antworten

Glück gehabt, dass es unter 1.1 war. so sieht es kein Richter , sonder es gibt nur ien Bußgeldbescheid ( 0.5 bis 1.1 ist Bußgelddelikt ) Erst ab 1.1 ist es eine Straftat ,mit Entzug der Fahrerlaubnis. Daruter gibt es ein Bußgeld und ein Fahrverbot , ist zwar auch teuer in Deine Fall 1000 Eur. 2 Monate Fahrverbot , 4 Punkte, aber Du bekommst Deine alten Führerschein zurück , nach dem Ende des Fahrverbotes.

Es gibt hier viele Antworten, - aber leider versucht fast keiner, eine Antwort auf die Frage zu geben, sondern beschraenkt sich auf Beschimpfungen. Dazu ist GF nicht da.
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Welche Geldstrafe genau auf dich zukommt, das kann ich dir auch nicht genau sagen, das entscheidet ein Richter. Ebenso die Laenge der Sperre, die wahrscheinlich mindestens 12 Monate betragen wird. Das wesentliche hier duerfte sein, dass dies, obwohl nur 0,8‰, eben schon der zweite Verstoss ist, es sich also um eine Wiederholungstat handelt. Dadurch ist eine MPU zwingend vorgeschrieben. Man wird dir mitteilen, dass du eine MPU machen musst. Du solltest dazu jetzt schon anfangen, dich mit diesem Problem zu beschaeftigen. Dazu gehoert evt das Beitreten zu einer Selbsthilfegruppe, psychologische Beratung, irgendwelche Abstinenznachweise und und ... Am besten ist es, sich fachmaennisch beraten zu lassen. Das muessen nicht die teuren Beratungskurse sein, das geht auch z.B. in einem MPU-Forum oder im Forum des Verkehrsportal.de.
Dort wurde schon vielen Leuten geholfen, vom Alkohol bzw dem Fahren unter Alkohol wegzukommen und dann auch die MPU zu bestehen. Alternative waere allenfalls, 15 Jahre zu warten, bis keine MPU mehr angeordnet werden kann.
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Was die Sache als solche angeht, geht meine Meinung teilweise ebenfalls in eine aehnliche richtung wie die anderer Antwortgeber. Aber das waere eine Meinungsaeusserung, doch keine hilfreiche Antwort auf deine Frage.

Also Leute, die nicht Belehrbar sind dürften wirklich keinen Führerschein bekommen. Da Du die Karte schon einmal weg hattest wird es jetzt wohl zu einer empfindlichen Geldstrafe kommen und der Führerschein dürfte nun endgültig weg sein.

auf dich kommt folgendes zu:

1 Monat Fahrverbot, 1000€ Bußgeld, 4 Punkte.

da du Wiederholungstäter bist (deine erste TF ist 10 Jahre verwertbar) kommt noch die MPU auf dich zu.

hier mal ein Link wegen der MPU

http://www.fev-mpu.de/fuehrerschein_mpu/mpu_medizinisch_psychologische_untersuchung/ablauf_der_mpu.html

wenn du die Gesetze lesen willst warum du die MPU machen musst:

§ 13 FeV

6 Monate Fahrverbot plus 50 Tagessätze Plus Auflage einer ambulanten Alkoholtherapie incl MPU