Atemalkoholwert war 0,8 - Kann man daraus einen Blutalkoholwert errechnen?

8 Antworten

Hallo Medium

bei 0,8‰ wird kein Blut abgenommen und du darfst den Führerschein behalten (bis zum Fahrverbot)

bis 1,09‰ ist nämlich der Dräger Alcotest 7110 Evidential gerichtlich verwertbar, siehe hier, so sieht der aus

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AlkTestGeraete02.php

da dir aber Blut abgenommen wurde nehme ich stark an, dass es sich nicht um ‰ handelt, sondern um mg/l

dann musst du die 0,8 mal zwei nehmen, wären also 1,6‰

Wie sieht es aus, da ich arbeitslos bin und gerade diverse Bewerbungen laufen habe, was kann mir passieren im Falle eines Bewerbungsgespräches bzw. Jobangebotes?

das interessiert den Richter überhaupt nicht, dann bekommt der Job eben ein anderer Arbeitssuchender.

Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca. 40 -60 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen §§ 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

Wie sollte man das umrechnen? Im Prinzip sollte beides etwa gleich hoch sein. Lediglich die Messung ist beim Bluttest genauer, weshalb der in so einem Fall ja auch gerichtlich angeordnet wird.

Man kann den Atem wert nicht Umrechnung. In der Regel liegt der blutwert etwas niedriger. Hängt aber von vielen Faktoren wie z.b. Körpergröße, gewicht und s.w. ab.

  1. Führerschein weg ist richtig.
  2. 0,8 is schon beachtlich hoch, wenn man bedenkt, dass so wie Du schreibst KEINE ausfallserscheinungen gezeigt hast. Das sagt jedem Polizisten und Arzt und MPU Gutachter, dass Du Deinen Körper durch "fleisiges Training" an Alkohol gewöhnt hast. Also regelmässig und VIEL Alkohol trinkst.

  3. Denke über deinen Lebensstil nach, Alkohol oder Leben / Strassenverkehr

Die Fleppen biste eh los. Mindestens 1 Jahr und viele viele Euro. Achso, ab 0,6 ist die MPU fällig. Die kostet auch richtig viel Euro.....

eine selbsthilfegruppe währe für Dich zu überdenken diese dauerhaft zu besuchen.

LÜGEN nützt Dir nichts. Das haben Millionen andere vor Dir schon versucht.

ginatilan  13.01.2013, 10:54

Achso, ab 0,6 ist die MPU fällig.

achso, deine Antwort ist falsch!!

Antwort: Nein.

Der Atemalkoholwert ist nur ein Richtwert für die Beamten. Der genaue Wert welcher Dir dann juristisch vorgeworfen wird ist ausschließlich der Blutalkoholwert.