Darf ich noch Praline, Torte, Bratensoße essen in Führerschein Probezeit wegen 0,00 Promille?

8 Antworten

Entgegen der derzeitigen Meinungsmehrheit hier verschwindet der Alkohol nicht beim Kochen oder Backen.

Allerdings ist das was dann in einer Portion landet nicht messbar. Es sei denn Du verspeist mindestens einen ganzen Kuchen alleine.

"Ich habe gehört" liest man hier zu oft. Woher kommt denn der Unsinn mit den Schmerztabletten?

Also ich wußte gar nicht das ein Kuchen nur Anständig ist mit Alcohol...in den wenigen Kuchen wo Alcohol vorkommt ist dieser so gering das du eher Dick wirst als besoffen

In nahezu jedem Gebäck ist Alkohol enthalten, der entsteht nämlich bei der Herstellung. Ja selbst Brot enthält normalerweise Alkohol.

Die Mengen sind aber so gering, dass sie nicht auffallen.

Das ist schon richtig in der Probezeit.

Also im Kuchen und in der Soße müsste es verkocht sein aber mit Pralinen usw. würde ich aufpassen.

Du kannst auch Rosen kaufen.

Alkohol verkocht und beim Backen verdunstet er ebenfalls.

Es geht beim Gesetz auch nicht um einen Atemalkoholwert von 0,00 Promille, sondern um ihnen Blutalkoholwert von 0,0 Promille.