Alkohol während der Probezeit...Folgen?

6 Antworten

Hallo,

in der Probezeit aber auch danach dürfen junge Fahrer bis 21 überhaupt keinen Alkohol trinken und fahren.

Das kostet dich 250 Euro zzgl. Gebühren und gibt einen Punkt in Flensburg.

Außerdem ist es ein A-Verstoß. Daher wird deine Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und du musst zwingend ein Aufbauseminar absolvieren.

Melden wird man sich zweimal bei dir.

Das erste ist der Bußgeldbescheid und wenn der rechtskräftig ist, dann kommt irgendwann Post von der Fahrerlaubnisbehörde bezüglich der Probezeitmaßnahmen.

Bis die Post von der Fahrerlaubnisbehörde kommt, kann es sogar mehrere Monate dauern. Dafür gibt es aber keine Fristen und auch keine Verjährung.

Wenn es einfach nur eine Kontrolle war, es keinen Unfall gab und du auch niemanden gefährdet hast, dann vergiss den teilweise geschriebenen Quatsch mit der "Gefährdung des Verkehrs".

Viele Grüße

Michael

Fühlst du dich jetzt als Held, Retter und Tröster der alkoholisierten Autofahrer?

Wenn aus deinem Umfeld mal jemand von einem besoffenen Autofahrer platt gemacht wird, dann würdest du nicht solche Kommentare und so eine verständnisvolle Antwort schreiben!

@Rubezahl2000

Habe ich in meiner Antwort mit auch nur einem Wort geschrieben, dass ich das gut heiße oder dass ich gar Verständnis dafür habe?

NEIN, das habe ich nicht und meine Antwort war einfach nur sachlich und zeigt die Fakten auf.

Es macht keinen Sinn und bringt auch keinerlei Erfolg, den Fragesteller persönlich anzugreifen - und das steht uns hier auch gar nicht zu.

Seine Strafe wird er bekommen - aber nicht von uns hier.

So wie deine Antwort kann man sich auch solche Kommentare sparen.

Gruß Michael

@19Michael69

Dass du in deiner Antwort an einen alkoholisierten Autofahrer: "Gefährdung des Verkehrs" als Quatsch bezeichnest, das zeigt doch wohl ganz klar deine Einstellung! Und die ist absolut verwerflich!

Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer von alkoholisierten Autofahrern.

@Rubezahl2000

Du hast doch den Knall nicht gehört ...

Halte dich bitte einfach mit deinen Emotionen zurück und vor allem urteile nicht über Menschen, die du nicht kennst.

ICH trinke so gut wie überhaupt keinen Alkohol und wenn doch mal, dann fahre ich nicht. Das zu meiner Einstellung.

Du bist also noch NIE mit auch nur einem bisschen Alkohol gefahren - und selbst wenn, dann hast du noch NIE in deinem Leben irgendwas gemacht, was nicht in Ordnung war? Das ist wohl eher nicht der Fall ...

Dass - wie in den anderen Antworten behauptet - eine Blutkonzentration ab 0,3 Promille automatisch eine "Gefährdung des Verkehrs" ist, ist falsch und somit ist es Quatsch, dies zu behaupten.

Das sagt das Gesetz und hat nichts mit der Einstellung von irgendwem zu tun.

Gruß Michael

@Rubezahl2000
Fühlst du dich jetzt als Held, Retter und Tröster der alkoholisierten Autofahrer?

Warum sollte er, wenn er lediglich eine sachliche und fachkundige Antwort gibt?

" Gefährdung des Verkehrs " als  Quatsch bezeichnest

Auch da geht es lediglich um die rechtliche, nicht um die moralische Beurteilung.

Ich sehe das so wie Abesodyssee...

Vorausgesetzt natürlich du wurdest "nur" mit dem Alkohl erwischt und hast nicht noch mehr Mist gebaut...

Je nachdem, was bei dem Strafverfahren raus kommt, wirst du eine Geldstrafe bekommen, Punkte kassieren, Nachschulung machen müssen und erst dann kommt der Schein wieder. Probezeit wird sicherlich auch verlängert...

Wie lange es dauert, bis die Post bei dir ankommt, keine Ahnung. Das kommt drauf an, wie schnell die Sache bearbeitet wird. Alles zwischen ein paar Tagen und 1-2 Wochen...

Welches Strafverfahren, wenn er einfach "nur" erwischt wurde?

Gruß Michael

Schlau ist das natürlich nicht.

Da in der Probezeit die Nullgrenze gilt wird sich deine Probezeit wahrscheinlich um 2 Jahre Verlängern.
Evtl musst du auch eine Nachschulung machen (keine MPU) Zusatzstunden.

Für alle Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer also gänzlich verboten – dies gilt demnach auch für jene, die die Probezeit (im Regelfall zwei Jahre) schon hinter sich gebracht haben.

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit ab 0,001, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)

Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars

Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) 3 Punkte Straftat 10 Jahre für Verjährung Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Ist Alkohol am Steuer nach der Probezeit für Fahrer unter 21 Jahren erlaubt?

Viele Fahranfänger sehnen das Ende ihrer Probezeit herbei, bedeutet dies doch, dass einige der strengeren Regeln, die im Regelfall für zwei Jahre gelten, gelockert werden.

Viele rechnen damit, dass mit dem Ende dieses Zeitraums auch die Null-Promille-Grenze nicht mehr für sie gilt und Alkohol am Steuer für Fahrer unter 21 Jahren erlaubt ist. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

Wie immer FALSCH ...

Fahren unter Alkoholeinfluss ist auch mit 0,3 Promille oder mehr nicht automatisch eine Gefährdung des Verkehrs.

Gruß Michael

A- Verstoß ergo Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/alkohol/

Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze 250 € 1 Punkt

Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)

3 Punkte --- Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Fazit : das !! Bierchen hat sich gelohnt.

Fahren unter Alkoholeinfluss ist auch mit 0,3 Promille oder mehr nicht automatisch eine Gefährdung des Verkehrs.

Gruß Michael

@19Michael69

Der Text ist nicht von mir - sondern ein Textauszug aus dem Link, und bei jungen Fahrern gilt ab 0,3 dem Anschein nach grundsätzlich Gefährdung des Verkehrs.

@wilees

Diesen mindestens seltsamen wenn nicht sogar fragwürdigen Seiten darf man leider oft nicht mal die Hälfte des Geschriebenen glauben.

Es kann nicht sein, dass man selbst bei einem "Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze" einfach "nur" die entsprechende Strafe bekommt - wie auf der Seite ebenfalls und sogar richtig vermerkt - dann aber ab 0,3 Promille automatisch eine Gefährdung des Verkehrs vorliegt.

Gruß Michael