Kann ich mit ALG1 in eine eigene Wohnung ziehen?

4 Antworten

Es hindert Dich keiner daran, Dir eine eigene Wohnung zu suchen, wenn Du eine bezahlen kannst.

Es wird sicher nicht einfach sein, wenn Du sagst, dass Du arbeitslos bist. Die meisten Vermieter haben eben dann Sorge, dass Du die Miete nicht bezahlen kannst.

Da du volljährig bist, brauchst du niemanden um Erlaubnis zu fragen. Wenn du eine Wohnung findest und umziehst, kannst du ANSCHLIESSEND einen Antrag auf Aufstockung stellen.

Das ist natürlich etwas anderes, wenn du Kosten für den Umzug beantragen willst.

Wenn du dir mit deinem ALG - 1 eine Wohnung / Unterkunft leisten kannst bzw.einen Vermieter findest der dir damit eine vermietet,dann kannst du das machen !

Du könntest dann sogar Anspruch auf Wohngeld haben,wenn du das erforderliche Mindesteinkommen erreichen würdest.

Dein ALG - 1 müsste dann min.80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - 4 ) abdecken,dass würden dann ab 2016 min.der Regelsatz von 404 € sein + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon dann min.80 %.

Würdest du jetzt mal angenommen eine Unterkunft für 356 € warm finden,dann hättest du einen Bedarf inkl.deines Regelsatzes von 404 € von min.760 €.

Du müsstest dann also min. ca. 608 € ALG - 1 haben.

Kostenlose Rechner für das Wohngeld findest du im Internet.

Wenn du das nicht erreichen würdest,dann käme nur eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter in Betracht,da du aber noch unter 25 bist,müsste dein Auszug bei den Eltern einen wichtigen Grund haben und den müsstest du dem Jobcenter nachweisen.

wenn das Geld reicht ja warum nihct?

Ausbildung wäre aber mal angebracht? während der Ausblidung kann man auch förderungen beantragen dass du dir alles leisten kannst geh mal zur Gemeinde/ Arbeitsamt und informiere dich genau besser

GamerFranz 
Fragesteller
 16.12.2015, 00:29

ich habe eine ausbildung zum landwirt abgeschlossen