student - 25 jahre - anspruch auf eigene wohnung?

7 Antworten

Grundsätzlich hat JEDER Mensch Anspruch auf eine egiene Wohnung.

Bei dir gibts aber ein Problem. Du wirst ein andres Studium beginnen. Das Amt zahlt aber grundsätzlich eigentlich nur dann, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Einfach da halbe Jahr abhängen und Geld kassieren, geht also nicht. : Du bekommst Vermuittlungsvorschläge und musst die annehmen.

Warum also nicht gleich jobben?

kwad1 
Fragesteller
 19.06.2014, 13:55

danke für die antwort, ich werde mal einen termin beim jobcenter machen

dass man ab 25 anspruch auf eine eigene wohnung vom jobcenter hat

Das hast Du.

"Die Kosten der (neuen) Wohnung müssen angemessen sein. (s.u.) Unter diesen Voraussetzungen kann jeder ALG II Empfänger über 25 Jahre umziehen – mit oder ohne Zustimmung von Jobcenter/ ARGE. Geregelt wird das Recht im § 22 SGB II,"

http://walko-transporte.de/gefoerderte-umzuege/

Du musst dann allerdings auch drauf gefasst sein, dass Dir Arbeitsangebote vorgelegt werden - Du musst nämlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

kwad1 
Fragesteller
 19.06.2014, 13:49

also kann ich das als student sowieso vergessen?

oder bedeutet "dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen" auch ein 400€ job?

beangato  19.06.2014, 13:53
@kwad1

Das weiß ich nun nicht. Frag einfach mal im Jobcenter nach.

kwad1 
Fragesteller
 19.06.2014, 13:55
@beangato

jo ich werde einen termin machen, wollte hier eigentlich nur erfahren ob es stimmt, dass es grundsätzlich möglich ist

danke für deine antworten

beangato  19.06.2014, 13:55
@kwad1

Gern geschehen.

Einfach ein halbes Jahr Urlaub einlegen, geht nicht. Du wirst dann eben Hartz IV beantragen müssen. Dafür musst du dem JobCenter aber auch zur Verfügung stehen.

Zunächst einmal: Verfügbarkeit ist KEINE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNG für Alg2 und war es auch noch nie.

Dennoch wirst du dir ab Studienbeginn überlegen müssen, wie du die Wohnung, die dir das Jobcenter für die Zeit, in der du exmatrikuliert bist, ggf. zahlt, finanzieren willst, denn mutmaßlich gilt für dich als Student der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II.

Evtl. kann es BaföG werden oder aber Elternunterhalt; falls beides nicht in Frage kommt, könntest du nebenbei jobben.

Grundsätzlich ist jeder erstmal für sich selbst verantwortlich ... such Dir für das halbe Jahr einen befristeten Job .... davon kannst Du Dich erstaml finazieren

wenn Du dann wieder studierst wird Dir sowieso kein Alg2 zustehen, Du solltest Dir also überlegen wie Du Dich dann fianziert (Bafog? Jobben?)