muss ich meine Mutter finanziell unterstützen?

7 Antworten

Mal abgesehen davon,dass deine Mutter einen wichtigen Grund für den Umzug nachweisen müsste,denn sonst würde sie vom Jobcenter weder Umzugskosten noch anteilig ein zinsloses Darlehen für die Kaution bekommen !

Dazu wirst du dann dein bisheriges Kindergeld nicht mehr haben,dass musst du dann deiner Mutter abtreten,wenn sie dann mehr bzw.gleich deinem Kindergeld Leistungen vom Jobcenter bekommen würde.

Denn du brauchst dann dein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr,deshalb wird es dann auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet,sie würde dann weniger bis gar nichts mehr vom Jobcenter bekommen und dir fehlen dann bald 200 € im Monat.

Also würde ich mir das ganz genau überlegen.

Ihr müsst auf jeden Fall damit argumentieren, dass dein Mutter bei deinem Auszug ebenfalls ausziehen müsste - weil eure jetzige Wohnung für sie alleine definitiv zu groß wäre. Lasst euch das vom Amt VORHER genehmigen!

In der neuen Wohnung müsst ihr darauf achten, dass ihr keine BG (Bedarfsgemeinschaft) bildet, sondern nur eine WG (Wohngemeinschaft). Dann wird jeder "für sich gerechnet", und deine Mutter bekommt weiterhin ihre vollen Zuschüsse (abzüglich deines Anteils an Miete, Nebenkosten usw.).

Wie ihr das am besten anstellt und worauf ihr achten müsst, könnt ihr bei einer Sozialberatungsstelle in eurer Nähe in Erfahrung bringen. Da sitzen Experten, die sich in dem Bereich besser auskennen als wir hier. Investiert den kleinen Unkostenbeitrag (bei uns zwischen 5 und 10€) - sobald das Jobcenter involviert ist, können schon kleinste Fehler verdammt teuer werden!

dein Mutter bei deinem Auszug ebenfalls ausziehen müsste - weil eure jetzige Wohnung für sie alleine definitiv zu groß wäre.

Einfach mal genau lesen!
FS ist schon vor 8 Monaten ausgezogen und Mutter lebt gerade allein. Und nun wollen die beiden an einem anderen Ort wieder zusammenziehen.

Mit 18 wirst du wohl, auch wenn du schon mal allein gelebt hast, mit deiner Mutter eine BG bilden.

Du musst nicht für deine Mutter mit deinem Einkommen einstehen - wohl aber mit deinem Kindergeld oder dem Teil dessen, was du nicht zur Bedarfsdeckung benötigst, das im Falle, dass das Einkommen deiner Mutter nicht ausreicht, um ihren Bedarf zu decken.

Rechne doch einfach mal so - wie viel Miete sparst du, wenn deine Mutter und du euch die Miete teilt, du aber u. U. einen Teil des Kindergeldes, aber max. 188 € an deine Mutter "abgeben" musst. (Damit ist nicht der Betrag gemeint, den du ihr wegen der anteiligen Stromkosten oder Telefon oder Verpflegungsgeld gibst, sondern ein Betrag, den das JC deiner Mutter als "Einkommen" anrechnet, weil er bei dir zur Bedarfsdeckung nicht benötigt wird.

Bevor ihr aber beim Amt Leute aufschreckt und doch vielleicht nicht die erwünschten Antworten bekommt, rechnet einfach mal durch:

Wieviel bekommt deine Mum aufstockend vom Amt? Wie groß ist die Differenz zwischen ihrer jetzigen Miete und der späteren (geplanten) Miethälfte? Vielleicht hat sich durch diese "Einsparung" die Summe, die das JobCenter ihr bezahlt, schon erledigt oder zumindest beinahe?

Es könnte durchaus sein, dass ihr (da ja ein Teil des Kindergeldes auf deine Mum als Einkommen übertragen werden kann), damit überhaupt beim JC rausfallt oder nur Wohngeld bekommt.

Mmhh, also eine fundierte Antwort kann ich dir leider nicht geben, aber ich möchte dir zu Bedenken geben, dass ich vermute, dass deine Mutter sich solche Fragen nie gestellt hat, als sie dich zur Welt gebracht hat.

Was soll das denn jetzt? Es geht hier doch nicht um moralisches Aufrechnen, sondern schlicht und einfach um die Frage, wie die beiden in Zukunft ihr Leben finanzieren sollen und da ist es vollkommen legitim, zu fragen, inwieweit der Zusammenzug Auswirkungen haben wird.

@Stellwerk

Na und!?!? Was willst du denn jetzt hören? Geh halt zum Amt und erkundige dich da.

Nein, das sagt das Jobcenter nicht. Was allerdings passieren wird, dass das Kindergeld, welches leistungsrechtlich zwar dir zugeordnet wird, eigentlich aber Einkommen deiner Mutter ist, wieder ihr zugeordnet wird, weil du es für die Bedarfsdeckung nicht brauchst.

Unterm Strich würde deine Mutter also nicht mehr die vollen Leistungen für Unterkunft bekommen (da die Hälfte auf dich entfällt) und ihre Leistungen reduzieren sich um derzeit noch 184,00 EUR, ab nächstem Jahr um 190 EUR.

Wenn er bereits ausgezogen ist wird das Kindergeld nicht mehr ihr zugerechnet ...vermutlich wird es bei 1048€ gar nicht mehr gezahlt

@BigBen38

Sie wollen doch wieder zusammenziehen. Das Kindergeld wird seit 2012 einkommensunabhängig gezahlt.

@TreudoofeTomate

Ok das mit 2012 wusst ich nicht ^^ ...

Aber dann müsste es ne Mini- Witwenrente sein, wenn dann noch Anspruch auf Alg2 bestünde - fragt sich ob seine 1048€ inkl dem Kindergeld sind

@BigBen38

Steht doch in der Frage,dass das Kindergeld inkl.ist !

Wieso mini Witwenrente ?

Kennst du den Bedarf der Mutter ?

Wenn diese alleine lebt,dann stehen ihr schon mal derzeit 399 € Regelsatz zu und wenn sie dann noch angenommen eine angemessene Warmmiete von 401 € zahlen müsste,dann läge der Bedarf bei min.800 € pro Monat.

Das bekommt mancher als normale Altersrente nicht gezahlt.