Wohngeld beantragen wo und wie während der Ausbildung?

8 Antworten

Wohngeld kommt nicht in Frage, da Du nach §20 Absatz 2 des Wohngeldgesetzes von dieser Leistung ausgeschlossen bist, da Dir dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zustehen könnte.

BAB kannst Du bekommen, wenn Du während einer betrieblichen Ausbildung nicht mehr im Elternhaus wohnst. Dabei wird aber das Einkommen Deiner Eltern berücksichtigt, weil diese in Deiner Erstausbildung noch vorrangig für dich unterhaltspflichtig wären.

Nur wenn Deine Eltern zu wenig oder keinen Unterhalt mehr leisten könnten, würde dann BAB einspringen & die Lücke decken, die Dir zu Deinem rechtlichen Bedarfssatz fehlen. Hier ist der Betrag von 670 € ein guter Gradmesser, weil dies der Bedarf ist, der Dir lt. Düsseldorfer Tabelle zusteht.

BAB beantragt man bei der Arbeitsagentur.

Auf Wohngeld hast du als Azubi in der Regel keinen Anspruch,wenn du dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder - Bafög - hast !

In erster Linie sind dir deine Eltern in der Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet,wenn sie leistungsfähig sind,erst danach käme das BAB - von der Agentur für Arbeit in Betracht.

Auf jeden Fall stünde dir zu deiner Netto Azubi - Vergütung dein Kindergeld von derzeit noch 184 € zu,wenn dir deine Eltern keinen Unterhalt zahlen bzw.zahlen können.

Dann hast du schon mal etwas über 620 € pro Monat,sollte dann kein Unterhalt gezahlt werden können,dann bekommst du noch etwas BAB - von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Ist das dann immer noch zu wenig,dann bliebe nur noch der Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) vom Jobcenter.

Am besten suchst du dir im Internet mal einen kostenlosen Rechner für BAB - da gibst du dann alle notwendigen Angaben ein und der zeigt dir dann deinen evtl.BAB - Anspruch an und was dir ggf.deine Eltern an Unterhalt zahlen müssten.

Wenn du wegen der Ausbildung auswärtig untergebracht sein musst, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Wohngeld bekommst du als Azubi nicht.

Sehr gut!

Als Azubi, wirst Du gut unterstützt. Die Arbeitsämter haben auch Termine für Menschen, die zu den Kundenverkehrszeiten arbeiten müssen.

Anrufen und einen Termin vor oder nach Deiner Arbeitszeit vereinbaren.

Rufe doch bei Deinem zuständigen A-Amt an, schildere Deine Lage kurz und lass Dir einen Termin beim A-Amt, das für Deinen zukünftigen Wohnsitz zuständig sein wird durch.

Möglicherweise braucht Du eine Genehmigung für den Umzug, die Kosten dafür kannst Du teilweise oder ganz mit dem Amt verrechnen, reden musst Du aber selber mit den zuständigen Stellen.

Viel Erfolg!

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Nach §20 Abs. 2 WoGG bist du als Azubi vom Wohngeld ausgeschlossen. Grundsätzlich hättest du einen Anspruch auf BAB wenn deine Eltern nicht leistungsfähig was deinen Unterhalt betrifft sind und das Kindergeld steht dir bei Auszug zu.